Hallo,
ich bin neu, alleinerziehend, chronisch krank, insolvent (Wohlverhaltensphase) und gehe zur Berufsschule, um meine mittlere Reife nachzumachen. Ich stehe vor folgender Situation:
im Oktober 2015 stellte ich einen Bafög-Antrag, nachdem mich eine Mitarbeiterin aus der Jobvermittlung darauf aufmerksam machte, dass ich aufgrund meines Schulbesuchs bafögberechtigt wäre.
Die Information, dass ich Bafög beantragen gehen würde, gab besagte Mitarbeiterin (so damals ihre Aussage) an die Leistungsabteilung weiter.
Ich ging also zum Bafögamt, bekam einen Schrieb mit, dass ich Bafög beantragt hatte, gab den beim Jobcenter ab und ging davon aus, dass sich die Sache hiermit erledigt hätte.
Mitte April kam dann die Information, dass ich Bafög erhalten solle. Auf die immense Summe von knapp 4600 Euro fuhr ich dann allerdings nochmal hin, um anzufragen, weil es mich irritierte, dass das Jobcenter keine Erstattungsansprüche geltend machen wolle. Die Bafögbeamte, die den Antrag bearbeitet hatte, erklärte mir, dass sie mehrfach beim Jobcenter angefragt hätte, jedoch immer wieder die Information erhielt, dass keine Ansprüche geltend gemacht würden. Das habe ich sogar schriftlich dort vorliegen sehen, jedoch war es leider nicht erlaubt, das zu kopieren.
Mit seltsamem Gefühl fuhr ich zum Jobcenter, wo ich die Information erhielt, dass dort gar nicht bekannt gewesen wäre, dass ich meine Mittlere Reife machen würde, dabei habe ich das Ende 2014 sogar in einem Gespräch mit der Jobvermittlungsmitarbeiterin festhalten lassen. Kommunikationsfehler? Offensichtlich, zumal ich jetzt vor dem Problem stehe, dass der Erstattungsanspruch nun im Nachhinein bei mir gemacht wird, ich jedoch ein Pfändungsschutzkonto habe, und egal, wie gerne ich das Geld auch einfach weiter überweisen möchte – leider geht dies laut Bank nicht. Zuerst werden die Gläubiger bezahlt werden, das heißt, es fallen ca. 800 Euro einfach mal so weg.
Hier nun folgende Fakten:
1. ich habe den Befögantrag gestellt, wie es mir gesagt wurde.
2. ich habe die Information beim Jobcenter abgegeben, wie mir gesagt wurde.
3. trotzdem werde ich jetzt im Endeffekt im Schwierigkeiten stecken, denn mir wird das Geld gepfändet werden.
Nachdem ich heute beim Jobcenter war, erklärte man mir, dass da Jobcenter nicht berechtigt gewesen wäre, einen Erstattungsanspruch zu stellen. Wirklich? Wieso hat es die Frau beim Bafögamt dann getan? Ohne ihr nahetreten zu wollen, aber sie sah nicht so aus, als wäre sie erst seit gestern in diesem Job...Ich soll den Differenzbetrag nun abstottern... das passt mir mit meinen Kindern grade gar nicht, jetzt auf einmal noch für einen Schaden aufzukommen, den ich nicht verursacht habe.. die Vorgeschichte zur Insolvenz und so lasse ich raus, das heißt, Kommentare zum Thema "selbst schuld" und "Wer Schulden macht", hätte ich jetzt nicht unbedingt gern gehört, da ich an dieser Sache definitiv ziemlich grausig in den Dreck gedrückt wurde. Es geht mir jetzt einzig und alleine um folgendes:
Kann das Jobcenter wirklich keine Ansprüche beim Bafögamt stellen? Im Vorfeld? Das erscheint mir bezüglich der Sachlage irgendwie als unwahrscheinlich. Ich würde das Geld ja komplett überweisen, aber das kann ich nicht, weil ja jetzt ein Teil fehlen wird!
An wen soll ich mich wenden?
Danke schon mal,
Dori