Bewerbungskosten-Antrag abgelehnt

  • Hallo zusammen,
    ich habe 2015 über das ganze Jahr verteilt Rechnungen für die Erstattung von Bewerbungskosten eingereicht. Ab Mitte Juli fand eine Bewerbungsmaßnahme statt. Meine eingereichten Quittungen wurden jedoch nicht vom Jobcenter akzeptiert, diese leiten mich an den Trainings-Träger weiter, dieser wäre in dieser Zeit zuständig gewesen. Jedoch geht es auch um Quittungen VOR der Maßnahme.

    Weiß jemand, ob dies unerheblich ist?
    Ob ich die Quittungen dennoch vom JC abrechnen lassen kann?
    Ob das Datum entscheidend ist, wann der Erstattungsantrag eingegangen ist oder ob das Datum der Quittung relevant ist?
    Danke im Voraus für jede Hilfe!

  • Hallo,

    da die Bewerbungskostenregulierung nicht im Detail gesetzlich vorgeschrieben ist und eine reine KANN-Reglunh darstellt, liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob und wie er welche dieser Kosten anerkennt. Insofern läßt sich recht wenig pauschal dazu sagen.

    Beantrage die Erstattung schriftlich - in der dann folgenden schriftlichen Ablehnung muß dann eine konkrete Ablehnung mit Bezug auf den entsprechenden Reglungen erfolgen. Basierend darauf wäre dann über eine Klage nachzudenken.

    Gruß!

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