Aufnahme der anteiligen Mietkosten des Bürozimmers in die Anlage EKS - Mietreduzierung

  • Hallo,

    ich weiß nicht, ob das in diesen Ast des Forums gehört - wenn nicht bitte verschieben!

    Ich bin selbständig und habe für den letzten Bewilligungszeitraum rechnerisch ca. 1.000 € Verlust gemacht.

    Wenn ich von meiner Wohnung 90 m² 560 € kalt - 180 € Nebenkosten das 95% geschäftlich genutzte Bürozimmer anteilsmäßig rausrechne, dann komme ich auf 125,85 € anteilige Kosten. Garage wird zur Hälfte als Lagerraum genutzt, hier könnte ich also auch noch die 25 € als geschäftliche Ausgaben ansetzen.

    Mein Verlust würde also von 1.000 auf 1.905 € steigen, wenn ich das Bürozimmer + Garage mit in die abschließende Berechnung der Anlage EKS einrechnen würde

    Meine Befürchtung ist, dass ich mir damit doppelt ins Knie schieße:

    1. Fragt das JC dann noch mehr nach, wie ich den Verlust kompensiert habe -

    Meine Antwort wäre: Ich beziehe zur Zeit Elterngeld, und da gibt es einen Freibetrag von 300 € pro Monat = 1000 / 6 = 166 € = kann vomElterngeld finanziert werden

    2. habe ich die Sorge, dass dann die anteilige Miete für das Bürozimmer nicht mehr gezahlt wird, weil ich die ja durch mein Gewerbe "hätte erwirtschaften müssen".

    Bestehen da diese Gefahren - oder mache ich mir umsonst einen Kopf?

    Soll ich die Bürozimmerkosten hineinrechnen =1.900 € Verlust oder nicht = 1.000 € Verlust?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten

    herzliche Grüße Danjela

    (Wir sind 4 Personen, deswegen 90 m² i.O.
    (Ich habe diese Frage auch in einem anderen Forum eingestellt, wesentliche Erkenntnisse von dort werde ich s e l b s t v e r s t ä n d l i c h auch hier reinschreiben!)

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß Du nichts darüber schreibst, in welcher Richtung sich Dein Gewerbe bewegt (woraus dann erst ersichtlich wäre, ob ein Büro und Lagerplatz überhaupt notwendig sind) machst Du .E. irgendwie einen Denkfehler oder ich verstehe etwas falsch.

    Du beziehst offensichtlich ALG II, in dem auch die Kosten der Unterkunft enthalten sind. Aus Deiner Frage ersehe ich, daß Du bisher die gewerbliche Nutzung des Büros und der Garage nicht an das JC gemeldet und in der EKS angegeben hast, also die vollen angemessenen KdU berücksichtigt werden. Wie kannst Du dann aber bereits berücksichtigten Wohnraum (das Zimmer) absetzen, wenn Dir dadurch doch gar keine Kosten entstanden sind?

    Es könnte sein, daß nach Geltendmachung des Verlustes die bisherigen Bescheide aufgehoben und rückwirkend neu berechnet werden, weil sich ja durch die gewerbliche Nutzung des Zimmers die KdU geändert haben und solcher Wohnraum nicht berücksichtigt wird.

    Nachdem dann also das Zimmer aus den KdU herausgerechnet wurde, stellt sich die Frage, ob das JC gleichzeitig die Notwendigkeit eines Büros und Lagerraumes als notwendig erachtet und Du sie als Ausgaben geltend machen kannst. Zumal eine Garage zusätzlich noch ein Hemmnis sein könnte.

    Ganz abgesehen davon: eigentlich sollte man i.A. den Verlust aus selbstständiger Tätigkeit gegenüber dem JC möglichst klein ausfallen lassen und ihn nicht "künstlich" in die Höhe treiben. Bei zu hohen Verlusten kommt das JC ansonsten schnell auf die Idee, daß die Selbstständigkeit nicht geeignet ist, den Lebensunterhalt auf Dauer abzusichern. Das scheint bei Dir derzeit zwar nicht das Problem zu sein, da Du Elterngeld beziehst (also offensichtlich mit einem Kleinkind auch nicht vermittelbar bist), könnte sich dann aber auf Dauer dennoch als Problem herausstellen.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    Deine Antwort war (wieder mal) erste Sahne - präzise, klar, verständlich, nachvollziehbar.

    Du bist als Antwortgeber für Foren wirklich s u p e r geeignet - ein genau richtiger Platz für Dich hier und in den anderen Foren, in den Du Menschen unterstützst!

    Sorry, dass ich die Art des Gewerbes anzugeben vergessen habe.

    Wir hatten eine Bio-Pilzzucht, die aufgrund Umzug, Schwangerschaft,
    Geburt, Kind und auch persönlichem Unvermögen meines Mannes bei
    wichtigen Angelegenheiten zusammengebrochen und momentan auf Eis gelegt ist.

    Mein Göttergatte ist PC-Zauberer und hat eine Methode entwickelt, mit der jeder Windows PC seit XP aufwärts ohne Overclocking zwischen 50% und 180% in weniger als 30 Minuten schneller werden kann - das Ganze real sicht- und meßbar.

    Da hat er jetzt seit einem Jahr Tag und Nacht rumgetüftelt und das wird wohl so in einem Monat marktreif sein. Wir machen dann ein Crowdfunding Projekt draus - also kompletter Wechsel der Gewerbeart. (Die Bio-Pilzzucht kann aber auch wieder aufleben, wenn die Anforderungen unser Lebens es zulassen sollten)

    Für das austüfteln hatten wir teilweise bis zu 10 Rechner gleichzeitig am laufen, die mußten mit bis zu 6 Monitoren gleichzeitig immer wieder zerlegt und neu zusammengebaut werden = es war eine ziemlich große Raumfläche notwendig, um das machen zu können (Die MainBoards waren alle auf Arbeitshöhe mit Netzteilen extern und nicht im Gehäuse) Es war notwendig das vom Familienleben räumlich getrennt zu halten, hochkomplexe technische Arbeiten)

    Die Garage wird mindestens hälftig als Lagerraum für die Hardware-Überreste der Bio-Pilzzucht genutzt.

    Du hast richtig geschlußfolgert, bisher wurden die KdU 100% erstattet und das wäre jetzt dann wohl anders, wenn dieses eine Zimmer als technischer Arbeits- und Büroraum angegeben würde.

    Dann werde ich die Raumkosten also nicht reinrechnen.

    Um den Verlust nicht noch größer werden zu lassen, haben wir sogar
    Einnahmen "pro forma" von Kunden, die es gar nicht gab, generiert,
    - damit das FA auch sieht, dass Umsatzsteuer reinkommt unddamit das JC auch Einnahmen hat.

    Herzlichen Dank für Deine sehr hilfreiche Antwort!

    Danjela

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!