Hallo,
ich weiß nicht, ob das in diesen Ast des Forums gehört - wenn nicht bitte verschieben!
Ich bin selbständig und habe für den letzten Bewilligungszeitraum rechnerisch ca. 1.000 € Verlust gemacht.
Wenn ich von meiner Wohnung 90 m² 560 € kalt - 180 € Nebenkosten das 95% geschäftlich genutzte Bürozimmer anteilsmäßig rausrechne, dann komme ich auf 125,85 € anteilige Kosten. Garage wird zur Hälfte als Lagerraum genutzt, hier könnte ich also auch noch die 25 € als geschäftliche Ausgaben ansetzen.
Mein Verlust würde also von 1.000 auf 1.905 € steigen, wenn ich das Bürozimmer + Garage mit in die abschließende Berechnung der Anlage EKS einrechnen würde
Meine Befürchtung ist, dass ich mir damit doppelt ins Knie schieße:
1. Fragt das JC dann noch mehr nach, wie ich den Verlust kompensiert habe -
Meine Antwort wäre: Ich beziehe zur Zeit Elterngeld, und da gibt es einen Freibetrag von 300 € pro Monat = 1000 / 6 = 166 € = kann vomElterngeld finanziert werden
2. habe ich die Sorge, dass dann die anteilige Miete für das Bürozimmer nicht mehr gezahlt wird, weil ich die ja durch mein Gewerbe "hätte erwirtschaften müssen".
Bestehen da diese Gefahren - oder mache ich mir umsonst einen Kopf?
Soll ich die Bürozimmerkosten hineinrechnen =1.900 € Verlust oder nicht = 1.000 € Verlust?
Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten
herzliche Grüße Danjela
(Wir sind 4 Personen, deswegen 90 m² i.O.
(Ich habe diese Frage auch in einem anderen Forum eingestellt, wesentliche Erkenntnisse von dort werde ich s e l b s t v e r s t ä n d l i c h auch hier reinschreiben!)