Hallo, ich habe folgende Frage:
Eine Mutter bekommt für Ihr Kind (1-Jahr) vom Vater keinen Unterhalt, sondern der Vater bezahlt alle Kosten für das Kind (Lebensmittel, Kleidung, Spielzeug, etc.). Dies ist mit der Mutter so einvernehmlich vereinbart.
Wie wird das auf das Einkommen der Mutter zwecks Hartz4-Berechnung angerechnet?
Vielen Dank im Voraus für etwaige Antworten.
VG,
Oliver