Hallo,
aufgrund einer Tumorerkrankung im Jahr 2012 habe ich eine "Arbeitsmarktrente", also eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Da ich immer nur als Honorarkraft tätig war in meinem Leben (Sprachlehrerin, Lerntherapeutin), fällt diese Rente entsprechend gering aus mit € 362,-- . Nun bin ich am Überlegen, da ja eine Teilzeittätigkeit im Umfang zwischen 3 - 6 Std. tägl. möglich ist, ob mir bei der Aufstockung nun auch nur der halbe ALG ii Satz zusteht. Das wäre ein Horror!!! Hoffentlich irre ich mich. Im Netz habe ich jedenfalls nichts gefunden darüber.
Ich danke schon mal vorab für sachkundige Antworten.