ALG II abgelehnt da selbständig

  • Hallo zusammen,
    Auf Grund von Krankheit meines Lebensgefährten, der selbständig ist, kann er momentan nicht arbeiten.
    Daraufhin hat er ALG2 beantragt ,mit mir und meinen drei Kindern als Bedarfsgemeinschaft.
    Die zubearbeitende Dame hat ein Einkommen angesetzt, welches nach der vorläufigen Verlust und Gewinnermittlung nicht stimmt. Mein Lebensgährte hat 560,- Euro weniger zur Verfügung als sie angestzt hat. Darauf hin haben wir einen Ablehnungsbescheid erhalten und sie meinte, sollte sich nach einem halben Jahr rausstellen, dass wir doch weniger haben, so wie angegeben, wird es nachberechnet. Meine Frage, ist es so üblich bzw rechtens? 560 ,- Euro haben oder nicht, das ist verdammt viel Geld und bis dahin essen wir was?

    Bitte um Hilfe
    LG

  • Hallo,

    das Einkommen wird eigentlich nicht einfach so "angesetzt", sondern ergibt sich u.a. aus der EKS, die Dein Lebensgefährte als Selbstständiger abgegeben hat. Die Frage ist also: was hat er dort angegeben?

    Gruß!

  • Soll heissen, dass er momentan 819 ,- nach Gewinnermittlung hat aber
    berechnet haben sie 1360,- als Einnahmen, mit der Begründung, wenn dem
    nicht so sei, da der Bescheid für 6 Monate gilt, wird eine
    Nachberechnung nach 6 Monaten vorgenommen.
    Wir sind insgesamt 5 Personen, davon sind :
    1. mein Lebensgefährte selbständig ca 819,- Euro Einnahmen
    2. ich im Erziehungsjahr aber Elterngeld ist ausgelaufen 0,- Euro Einnahmen
    3. meine Tochter 12 Jahre , 190,- Euro Kindergeld+ 345,- Euro Unterhalt
    4. mein Sohn 10 Jahre , 196,- Euro Kindergeld + 345,- Euro Unterhalt
    5. gemeinsames Kind 2 Jahre, 220,- Euro Kindergeld


    abgezogen werden muss :
    monatlich Miete 680,- Euro + 412,- Euro Strom (Nachtspeicherofen)+
    Krankenversicherung Lebensgefährte 246,20 EU + 169,78
    Krankenversicherung ich.


    Des weiteren ist mein mittlerer Asperger Autist , wobei der Mehrbedarf, der schon erheblich ist auch nicht anerkannt wird.

  • Hallo,

    auch aus Deiner Antwort ergibt sich keine Klarheit und es bleiben einige Fragen offen.

    Aber das ist sowieso müßig, weil das in einem Forum nie geklärt werden kann. Man müßte die Ablehnung, aber auch die EKS schon sehen. Insofern würde ich mir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, um damit dann einen Fachanwalt für Sozialrecht mit der Prüpfung des Bescheides zu beauftragen oder eine entsprechende Beratungsstelle vor Ort aufsuchen (die aber meistens lange Wartezeiten haben). Beachte aber die 4-Wochen-Frist für einen Widerspruch oder Klage!

    Gruß!

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