Hallo zusammen,
Auf Grund von Krankheit meines Lebensgefährten, der selbständig ist, kann er momentan nicht arbeiten.
Daraufhin hat er ALG2 beantragt ,mit mir und meinen drei Kindern als Bedarfsgemeinschaft.
Die zubearbeitende Dame hat ein Einkommen angesetzt, welches nach der vorläufigen Verlust und Gewinnermittlung nicht stimmt. Mein Lebensgährte hat 560,- Euro weniger zur Verfügung als sie angestzt hat. Darauf hin haben wir einen Ablehnungsbescheid erhalten und sie meinte, sollte sich nach einem halben Jahr rausstellen, dass wir doch weniger haben, so wie angegeben, wird es nachberechnet. Meine Frage, ist es so üblich bzw rechtens? 560 ,- Euro haben oder nicht, das ist verdammt viel Geld und bis dahin essen wir was?
Bitte um Hilfe
LG