Hallo Forum,
bin neu hier und habe schon viele interessante Infos gefunden. Auf eine Frage habe ich jedoch noch keine Antwort:
Ich habe jetzt erst erfahren, daß ich für meine Wohnung mit dezentraler WW-Bereitung einen Mehrbedarf beantragen kann. In Informationen darüber lese ich, daß dieser Mehrbedarf rückwirkend bis zum 1.1.2011 beantragt werden kann. Ist daß so richtig von mir verstanden, daß ich - wenn ich die wohnung bschon so lange hätte - für ca. 65 Monate rückwirkend den Mehrbedarf = ca. 600 € beantragen kann? 8o
fragt JayC