Mehrbedarf für denzentrale WW-Bereitung rückwirkend

  • Hallo Forum,

    bin neu hier und habe schon viele interessante Infos gefunden. Auf eine Frage habe ich jedoch noch keine Antwort:

    Ich habe jetzt erst erfahren, daß ich für meine Wohnung mit dezentraler WW-Bereitung einen Mehrbedarf beantragen kann. In Informationen darüber lese ich, daß dieser Mehrbedarf rückwirkend bis zum 1.1.2011 beantragt werden kann. Ist daß so richtig von mir verstanden, daß ich - wenn ich die wohnung bschon so lange hätte - für ca. 65 Monate rückwirkend den Mehrbedarf = ca. 600 € beantragen kann? 8o

    fragt JayC

  • Hallo,

    Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen, der jedoch nur 1 Jahr rückwirkend gilt. Insofern vergiß das mit den 65 Monaten ganz schnell - auch wenn es sicher ein schöner, aber nur kurzer Traum war ;)

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    danke für die schnelle Antwort > da es mir schwergefallen ist, daß die komplette Zeit rückwirkend bewilligt werden würde, was es nicht wirklich ein Traum.

    aber 1 Jahr ist doch auch etwas. Gibt es dafür irgendwelche Formulare oder stelle ich den Antrag formlos?

    In welchen Paragraphen ist nachzulesen, unter welchen Umständen die rückwirkende Überprüfung Erfolg verspricht?

    Einmal editiert, zuletzt von JayC (20. Mai 2016 um 15:14)

  • Hallo,

    formlos.

    Überprüfungsantrag

    Ich bitte um Überprüfung meiner ALG-II-Bescheide ab dem xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx, da in diesen Bescheiden nicht der Mehrbedarf für die Zubereitung von Warmwasser berücksichtigt wurde.

    Mit sozialistischem Gruß!

    Wichtig: genaue Datumsangaben für den Zeitraum verwenden!!!

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