einkommen nicht erwerbsfähiger personen

  • Hallo

    ich hoffe ihr könnt mir helfen

    und zwar beziehe ich hartz4 und habe 2 kinder
    als mein sohn 14jahre alt wa hat er nebenbei zeitung ausgetragen und monatlich ca.30euro dadurch verdient
    das jobcenter zieht mir das verdiente geld bis auf 15,33 vom lebensunterhalt ab
    hat eine nicht erwerbsfähige person keinen freibetrag?

  • Hallo,

    da bin ich anderer Meinung.

    § 1 Abs. 1 Nr. 9 ALG II-VO:

    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
    [...]
    9. bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen,

    wevell

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