Hallo Ihr Lieben,
ich bin 46 Jahre jung, werde nächsten Monat 47
Habe nach 22 Jahren in einem Unternehmen eine betriebsbedingte Kündigung zum 01.03.2016 erhalten. Da ich gesundheitlich auch nicht mehr topfit bin, kam mir diese betriebsbedingte Kündigung garnicht so unrecht, mit kleiner Abfindung. Meinen Beruf, mit IHK Abschluss, kann ich aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr voll ausüben, nur eingeschränkt also.
Verheiratet, Frau ist Hausfrau
5 Kinder ( 16, 12, 10, 6, 4 ), der 16 Jährige fängt im Sommer eine Ausbildung an, 550 € Brutto
Wohnung 1.290 € warm
Nicht arbeitslos gemeldet, wir leben derzeit noch von der kleinen Abfindung, die spätestens nächsten Monat aufgebraucht ist, musste noch einige Schulden abbezahlen. Eigentlich wollte ich mich nicht arbeitslos melden, da ich nicht zum Jobcenter wollte. Laut Arbeitskollegen, die in unserem Unternehmen ständig befristet werden und das Jobcenter auch ständig Neue schickt, die dann natürlich auch nur befristet eingestellt werden und dann wieder nach spätestens zwei Jahren nicht übernommen werden, die mir ständig mitteilten wie „toll“ es beim Jobcenter ist und wie man dort behandelt wird, war mein Drang zum Jobcenter schon weit vor meinem letzten Arbeitstag gesättigt
Leider muss ich mir eben, aus besagten gesundheitlichen Gründen, einen komplett neuen Beruf suchen. Ohne Ausbildung komme ich aber in meinem Traumberuf nicht rein, nicht mal als Hilfsarbeiter. Dieser Beruf bzw. dann ja Umschulung wird auch von einem öffentlichen Bildungsträger per Umschulung ( 2 Jahre ) mit einem Bildungsgutschein gefördert.
So, in den letzten Monaten war ich natürlich auch nicht untätig. In den letzten Monaten habe ich also sehr viele Bewerbungen geschrieben. Nun würde sich tatsächlich im Sommer 2016 die Möglichkeit bieten, bei einem Unternehmen eine Ausbildung ( 3 Jahre ) zu beginnen. Das mögliche Unternehmen weiss über mein „Profil“ Bescheid, war da recht ehrlich bei der Bewerbung. Mein Verdienst wäre im ersten Lehrjahr 750 € Brutto.
Nun zu meinen drei Fragen:
1. Wenn ich diese Ausbildung in diesem Unternehmen beginne, haben dann meine Frau und die Kinder Anspruch auf Hartz4 oder ALG2, inkl. 6/7 Mietzuschuss?
2. Sollte es bei diesem Unternehmen widererwartens nicht mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages für 3 Jahre kommen, hätte ich dann einen rechtlichen Anspruch auf den Bildungsgutschein des Jobcenters für diese ( unentgeltliche ) Umschulung? Ich könnte diese Umschulung dann auch zwei Monate früher, also zum 01.07.2016 beginnen.
3. Hättet Ihr einige Tipps für das erste Gespräch mit dem Jobcenter bezüglich der beiden oben genannten Angebote, da ich mich offenbar auf jeden Fall nun arbeitslos melden muss. Wie sieht es mit BAB und Wohngeld aus, hätte ich bzw. meine Familie darauf eher Anspruch?
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen im voraus! Auf jeden Fall ein tolles Forum!