Ausbildung nach betriebsbedingter Kündigung mit 47

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin 46 Jahre jung, werde nächsten Monat 47

    Habe nach 22 Jahren in einem Unternehmen eine betriebsbedingte Kündigung zum 01.03.2016 erhalten. Da ich gesundheitlich auch nicht mehr topfit bin, kam mir diese betriebsbedingte Kündigung garnicht so unrecht, mit kleiner Abfindung. Meinen Beruf, mit IHK Abschluss, kann ich aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr voll ausüben, nur eingeschränkt also.

    Verheiratet, Frau ist Hausfrau

    5 Kinder ( 16, 12, 10, 6, 4 ), der 16 Jährige fängt im Sommer eine Ausbildung an, 550 € Brutto

    Wohnung 1.290 € warm

    Nicht arbeitslos gemeldet, wir leben derzeit noch von der kleinen Abfindung, die spätestens nächsten Monat aufgebraucht ist, musste noch einige Schulden abbezahlen. Eigentlich wollte ich mich nicht arbeitslos melden, da ich nicht zum Jobcenter wollte. Laut Arbeitskollegen, die in unserem Unternehmen ständig befristet werden und das Jobcenter auch ständig Neue schickt, die dann natürlich auch nur befristet eingestellt werden und dann wieder nach spätestens zwei Jahren nicht übernommen werden, die mir ständig mitteilten wie „toll“ es beim Jobcenter ist und wie man dort behandelt wird, war mein Drang zum Jobcenter schon weit vor meinem letzten Arbeitstag gesättigt ;)

    Leider muss ich mir eben, aus besagten gesundheitlichen Gründen, einen komplett neuen Beruf suchen. Ohne Ausbildung komme ich aber in meinem Traumberuf nicht rein, nicht mal als Hilfsarbeiter. Dieser Beruf bzw. dann ja Umschulung wird auch von einem öffentlichen Bildungsträger per Umschulung ( 2 Jahre ) mit einem Bildungsgutschein gefördert.

    So, in den letzten Monaten war ich natürlich auch nicht untätig. In den letzten Monaten habe ich also sehr viele Bewerbungen geschrieben. Nun würde sich tatsächlich im Sommer 2016 die Möglichkeit bieten, bei einem Unternehmen eine Ausbildung ( 3 Jahre ) zu beginnen. Das mögliche Unternehmen weiss über mein „Profil“ Bescheid, war da recht ehrlich bei der Bewerbung. Mein Verdienst wäre im ersten Lehrjahr 750 € Brutto.

    Nun zu meinen drei Fragen:

    1. Wenn ich diese Ausbildung in diesem Unternehmen beginne, haben dann meine Frau und die Kinder Anspruch auf Hartz4 oder ALG2, inkl. 6/7 Mietzuschuss?

    2. Sollte es bei diesem Unternehmen widererwartens nicht mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages für 3 Jahre kommen, hätte ich dann einen rechtlichen Anspruch auf den Bildungsgutschein des Jobcenters für diese ( unentgeltliche ) Umschulung? Ich könnte diese Umschulung dann auch zwei Monate früher, also zum 01.07.2016 beginnen.

    3. Hättet Ihr einige Tipps für das erste Gespräch mit dem Jobcenter bezüglich der beiden oben genannten Angebote, da ich mich offenbar auf jeden Fall nun arbeitslos melden muss. Wie sieht es mit BAB und Wohngeld aus, hätte ich bzw. meine Familie darauf eher Anspruch?

    Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen im voraus! Auf jeden Fall ein tolles Forum!

  • Hallo,

    Wenn ich diese Ausbildung in diesem Unternehmen beginne, haben dann meine Frau und die Kinder Anspruch auf Hartz4 oder ALG2, inkl. 6/7 Mietzuschuss?

    Theoretisch ja.

    hätte ich dann einen rechtlichen Anspruch auf den Bildungsgutschein

    Nein.

    Wie sieht es mit BAB und Wohngeld aus, hätte ich bzw. meine Familie darauf eher Anspruch?

    Ein Anspruch auf BAB könnte im Einzelfall vorhanden sein, ein Anspruch auf Wohngeld dürfte nicht vorhanden sein.

    Ansonsten ist Dir hoffentlich klar, daß Du Dir mit Deinem Vorhaben Deinen Anspruch auf ALG I versauen könntest.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    danke für Deine Antworten!

    Klar versaue ich mir das mit dem ALG I, hätte ich mich aber schon drei Monate vor meinem letzten Arbeitstag arbeitslos gemeldet, hätte das Jobcenter – so erzählten zumindest meine Kollegen, die regelmäßig befristet vom Jobcenter kamen - mich bestimmt direkt nach dem letzten Arbeitstag in irgendeine sinnlose Maßnahmen und 1 Euro Jobs gesteckt oder mir bis dahin einen neuen Job im gleichen Bereich gegeben wo ich dann nahtlos weiterarbeiten hätte müssen. Zudem hätte ich mit dem Jobcenter dann auch sicherlich noch die eine oder andere Schlittenfahrt gehabt bezüglich meines Gesundheitszustandes, denn den körperlich harten Job kann ich so einfach nicht mehr ausführen ohne dann regelmäßig Schmerztabletten zu nehmen und Krankenstände zu praktizieren. Voll einsatzfähig bin ich in diesem Job also auch nicht mehr. Ich schätze mal das, wenn ich es drauf anlegen würde, 30 – 50% GdB erhalten würde aber ich brauchte auch erst mal echt Ruhe, sonst wäre ich irgendwann durchgedreht.

    Und das mit dem ALG I ist für mich ehrlich gesagt auch nicht sooo wild, das ALG I hätte eh nicht gereicht, sodass ich dann eh auch noch zusätzlich ALG II hätte beantragen müssen und mit den Leuten vom Jobcenter wollte ich echt nichts zu tun haben, auch wenn es mein Recht gewesen wäre.

    Aber wie es im Leben halt so ist, es kommt meistens anders als man dachte. Ich hätte auch nicht gedacht das ich in meinem Alter noch einmal eine Ausbildung anfange. Nun ist es aber ( hoffentlich ) so und ich muss sehen wie wir da irgendwie über die Runden kommen.

    Dumm ist natürlich nur, das es einen öffentlichen Bildungsträger gibt der genau diesen Beruf innerhalb 2 Jahre mit IHK Abschluss umschult und ich darauf keinen Rechtsanspruch habe, denn da würde ich dann ganze 12 Monate sparen bzw. 15 Monate, da diese Umschulungen monatlich auf's neue beginnen. Vielleicht kann ich dem Jobcenter das ja mal SO näher bringen, denn Hartz4 oder ALG II müssten Sie ja dann „theoretisch“ eh für 6/7 unserer Familie bezahlen, würde dann bei Rechnung mit dem spitzen Bleistift sicherlich günstiger für den Staat werden und ich könnte auch 15 Monate früher wieder in einen echten Beruf sozialversicherungspflichtig arbeiten.

    Da ich noch nie etwas mit dem Jobcenter zu tun hatte, noch meine letzte Frage. Habt Ihr noch irgendwelche Tipps für mich in dieser Thematik? Ich wäre Euch echt dankbar und habe jetzt schon etwas Bammel zum Jobcenter zu gehen!

  • hmm, dann erkläre mir doch bitte einmal, wie ich mit etwa 1.000 € ALLE Unkosten für mich und meine Familie bezahlen sollte? Wie gesagt, ich war letztlich nicht voll einsatzfähig und musste auf Teilzeit gehen.

  • Hallo,

    Deine Ansichten über 1-Euro-Jobs und irgendwelche Maßnahmen in allen Ehren - aber sie sind Blödsinn. So etwas gibt es nicht bei dem ALG I. Nur, wenn Du aufstockendes ALG II bekommen würdest, käme das alles in Betracht.

    Ich schätze mal das, wenn ich es drauf anlegen würde, 30 – 50% GdB erhalten würde

    Das ist ohne weiteres Interesse in diesem Zusammenhang. Entscheidend ist nicht der GdB, sondern die Erwerbsfähigkeit. Und über diese entscheidet einzig und allein ein Amtsarzt.

    Ingo schrieb:

    und mit den Leuten vom Jobcenter wollte ich echt nichts zu tun haben, auch wenn es mein Recht gewesen wäre.

    Naja, Deinen Unwillen schiebst Du dann eben auf Deine Frau.

    Vielleicht kann ich dem Jobcenter das ja mal SO näher bringen, denn Hartz4 oder ALG II müssten Sie ja dann „theoretisch“ eh für 6/7 unserer Familie bezahlen, würde dann bei Rechnung mit dem spitzen Bleistift sicherlich günstiger für den Staat werden und ich könnte auch 15 Monate früher wieder in einen echten Beruf sozialversicherungspflichtig arbeiten.

    Was denn nun?`Einmal willst Du nicht mit dem Jobcenter zu tun haben, dann wieder willst Du ihm irgendwas näherbringen: Du mußt dich mal entscheiden.

    Abgesehen davon ist das Argument, dem Jobcenter etwas nahe zu bringen, nicht unbedingt plausibel. Das Jobcenter könnte gegenargumentieren, daß Sie Dich in einen Job vermitteln werden und dafür eine Neuausbildung nicht notwendig sei.

    Gruß!

  • Hallo,

    Deine Ansichten über 1-Euro-Jobs und irgendwelche Maßnahmen in allen Ehren - aber sie sind Blödsinn. So etwas gibt es nicht bei dem ALG I. Nur, wenn Du aufstockendes ALG II bekommen würdest, käme das alles in Betracht.

    Naja, da ich mit 750 € Brutto kaum alle Unkosten finanzieren kann, bin ich doch NUN gezwungen für meine Familie aufstockendes ALG II zu beantragen oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?

    Das ist ohne weiteres Interesse in diesem Zusammenhang. <Entscheiden ist nicht der GdB, sondern die Erwerbsfähigkeit. Und über diese entscheidet einzig und allein ein Amtsarzt.

    Schon klar, nur in meinem Beruf werden so gut wie keine AN mit GdB eingestellt, da der Job körperlich einfach zu hart ist.

    Naja, Deinen Unwillen schiebst Du dann eben auf Deine Frau.

    Kannst Du das etwas näher erläutern?

    Was denn nun?`Einmal willst Du nicht mit dem Jobcenter zu tun haben, dann wieder willst Du ihm irgendwas näherbringen: Du mußt dich mal entscheiden.
    Abgesehen davon ist das Argument, dem Jobcenter etwas nahe zu bringen, nicht unbedingt plausibel. Das Jobcenter könnte gegenargumentieren, daß Sie Dich in einen Job vermitteln werden und dafür eine Neuausbildung nicht notwendig sei.

    Gruß!


    Wie gesagt, ich wollte eigentlich auch nichts mit dem Jobcenter zu tun haben, da ich aber nun die Möglichkeit habe eine Ausbildung zu beginnen, bleibt mir bei 750 € Brutto offenbar nichts anderes übrig als die Möglichkeiten für meine Familie - ich werde wohl bei etwa 600 € Netto keine weiteren Anspüche haben - zu ermitteln.

    Und natürlich könnte mich das Jobcenter in irgendeinen anderen Job vermitteln, den ich nicht machen will, ich denke allerdings, da ich in meinem Beruf eben nicht mehr arbeiten kann ( körperlich hart garnicht mehr, auch Schichtdienst fällt komplett aus ) - würde ich dann ggf. dem Jobcenter mit ärztliche Atteste belegen können und wenn die das wollen gerne auch über den MDK - das eine Ausbildung bzw. Umschulung für mich, meiner Familie und dem Staat das Beste, auch für die Zukunft, wäre.

    Von mir aus können die mich auch in irgend einen anderen ( sehr wahrscheinlich immer wieder befristeten ) Job verpflanzen ( wo es dann bis zur Rente auch immer wieder zu Erwerbslose Zeiten kommen wird ), ich will ja arbeiten, dann aber darf der Staat für den Rest meines Lebens für mich und zum Teil für meine Familie, zumindest aufstockend, aufkommen. Hätte ich notfalls auch kein Problem mit, würde ich mir ne Menge Büffelei ersparen.

    Eine Ausbildungsmöglichkeit wäre vorhanden, sollte dies in einem Unternehmen nicht gehen, dann wäre noch die Möglichkeit über einen öffentlichen Bildungsträger. Wenn das Jobcenter das nicht will, auch OK aber dann mache ich mir zukünftig echt auch keine Platte mehr.

  • $Hallo,

    ich befürchte, daß das Jobcenter eine Ausbildung nicht genehmigen wird - zumindest so lange nicht, wie Du Anspruch auf ALG I hättest. Aber das muß dann im Einzelfall geklärt werden., Gehe also hin zum Jobcenter und frage dort an.

    Gruß!

  • Für eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen ist nicht das JC zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, wird dir die Deutsche Rentenversicherung wohl eine Umschulung bezahlen. Dafür bekommst du dann Übergangsgeld. Für deine Frau und eure Kinder könntet ihr Hartz IV beantragen. Allerdings ist euer jüngstes Kind 4 Jahre alt, so dass das JC deiner Frau wohl nahe legen wird, sich auch um einen Job oder wenigstens einen Minijob zu bemühen.

  • $Hallo,

    ich befürchte, daß das Jobcenter eine Ausbildung nicht genehmigen wird - zumindest so lange nicht, wie Du Anspruch auf ALG I hättest. Aber das muß dann im Einzelfall geklärt werden., Gehe also hin zum Jobcenter und frage dort an.

    Gruß!

    Ok, wie lange hätte ich denn Anspruch auf ALG !? Ich befürchte so lange, das die derzeitige Chance diesen Ausbildungsplatz im Unternehmen ( wie wohl in allen anderen ausbildenden Unternehmen auch ) zum 01.09.2016 zu bekommen, vorbei ist. Die nächsten Möglichkeiten wären dann frühesten zum 01.09.2017. Was sollte das bringen? Und ich weiss auch nicht ob ich dann in diesem Unternehmen überhaupt noch angenommen würde, weil die möglicherweise denken das ich die Verar***en will. Mit meiner derzeitigen Qualifikation ist es schon fast ein Wunder wenn ich eine Ausbildung für diesen (neuen) Beruf bekommen kann.

    Man würde mir also die Möglichkeit nehmen innerhalb kürzester Zeit eine Ausbildung zu machen, die mir nach der Ausbildung etwa 40.000 € Brutto im Jahr bringt. Aber mal angenommen dass das Jobcenter nicht will das ich diese Ausbildung - wo und wie auch immer - mache. Stattdessen bringe die mich dann wohl in einem Hilfsjob unter, wo ich im Jahr vielleicht 20.000 € Brutto verdiene? DAS wäre dann ernsthaft ein starkes Stück, von der weiteren Bezuschussung für mich und meine Familie für die nächsten 23 Jahren mal abgesehen ( machen wir uns nichts vor, die Rente mit 70 wird kommen ), und das Jobcenter würde dann für mich bewusst herbeigeführte Altersarmut hinarbeiten.

    Sorry, ich habe zwar schon viel Unsinn über das Jobcenter gehört aber das die ernsthaft so dämlich wären, DAS kann ich wirklich nicht glauben!


    Für eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen ist nicht das JC zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, wird dir die Deutsche Rentenversicherung wohl eine Umschulung bezahlen. Dafür bekommst du dann Übergangsgeld. Für deine Frau und eure Kinder könntet ihr Hartz IV beantragen. Allerdings ist euer jüngstes Kind 4 Jahre alt, so dass das JC deiner Frau wohl nahe legen wird, sich auch um einen Job oder wenigstens einen Minijob zu bemühen.

    Ok, dann will ich das mal anders erklären. Mein Gesundheitszustand ist nicht in dem Maße, das ich meinen Beruf weiterhin ausführen kann. SELBSTVERSTÄNDLICH würde ich alle meine dann angeschriebenen Arbeitgeber, bei dem es ja dann früher oder später zu einem Einstellungsgespräch kommen würde, die Wahrheit über meinen gesundheitlichen Zustand erklären, also was ICH KANN und was ICH NICHT MEHR KANN, ich DARF ja diesbezüglich ABSOLUT NICHTS verschweigen. Dann war's das mit dieser Bewerbung, denn einen Schonarbeitplatz wird mir mein neuer Arbeitgeber in mienem bisherigen Beruf GANZ SICHER nicht geben, der will dann Leistung und DIE kann ich nicht mehr bringen!

    Aber was Du meinst ist ein "Neuanfang" über die Rentenversicherung, die nach unzähligen OP's, Rehas und anderen gesundheitlichen Wiederhestellungsmaßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führten. Oder glaubst Du mit ein paar Attesten und der Mitteilung was man in diesem Beruf alles nicht mehr kann, ist die Sache erledigt? Bis die das "gefressen" haben das ich in diesem Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat mich das Jobcenter irgendwo anders untergebracht und bin dann auch zu alt.

    Achso, und meine Frau hätte auch keine Probleme arbeiten zu gehen, es müsste halt nur sichergestellt sein, dass wir unsere gesetzliche Pflichten gegenüber unseren Kindern nicht vernachlässigen müssen oder damit würden.

  • Hallo,

    sorry - aber Du gehst rein von Hören-Sagen aus, wirfst - ohne auch nur mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters gesprochen zu haben - mit Vorurteilen um Dich. Und irgendwie scheinst Du Dich auch in Deiner Idee mit der Umschulung festgebissen zu haben.

    Suche das Gespräch mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter wie auch mit der Rentenversicherung. Nur von diesen drei Seiten her kann Dir verbindlich gesagt werden, wie es mit Dir weiter geht. Wir hier können nur spekulieren - und dazu habe ich keine Lust, zumal Du alle Hinweise von Dir weist. Aber das habe ich ja bereits im ersten Satz geschrieben.

    Gruß!

  • Ich möchte mich halt über die Möglichkeiten und mögliche (genehmigungs)Chancen bezüglich Ausbildung/Umschulung und der Förderung schlau machen. Dazu habe ich mich, als zu nehmendes Beispiel, beschrieben. Wenn ich jetzt zu hart argumentiert habe, sorry! Zu diesem Zweck lege ich halt Wert auf subjektive Beurteilung und Einschätzungen - im Großen und Ganzen eben als "Hören/Sagen" bekannt ( und gehe auf diese auch nur ein ) sowie auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Jobcenter bezüglich meiner "Problembeschreibung", die vermutlich nicht einzigartig ist.

    Natürlich wird mir nur das Gespräch mit dem Jobcenter Gewissheit bringen. Ich wollte mich halt auch über etwaige "Steine" erkundigen, die mir das Jobcenter in den Weg legen könnte und wie ich diese beiseite räumen könnte.

    1. Bisher habe ich aus unserem "Gespäch" hier im Forum mitgenommen, dass ich nicht das Recht darauf habe diese Ausbildung in einem Unternehmen zu machen WENN MEINE FAMILIE dann DESHALB begleitendes ALG II beantragen müsste um unseren Gesamtunterhalt inkl. Miete zu begleichen.

    2. Und das ich keinen Rechtsanspruch auf einen s.g. Bildungsgutschein für die Ausbildung über einen Öffentlichen Bildungsträger zu erhalten, was mir fast schon klar war.

    Habe ich DAS ALLES ( zu 1 und 2 ) richtig verstanden?

    Ich will oder wollte niemanden mit meiner Art zu schreiben angreifen! sollte dies so rüber gekommen sein, bitte ich um Entschuldigung!

  • Was soll das denn heißen "gesetzliche Pflichten gegenüber unseren Kindern"? Hallo ich bin selbst Mutter und bin immer arbeiten gegangen. Ist schon klar, dass deine Frau nicht Vollzeit arbeiten gehen kann, aber Teilzeit (ich gehe davon aus, dass euer jüngstes Kind in den KiGa geht) dürfte wohl drin sein. Du bist beratungsresistent und weißt anscheinend jetzt schon, dass du mit einer Umschulung über die Rentenversicherung nicht durch kommst. Dann mach was du willst. Wenn du nicht wirklich so krank bist, dass du deinen Job aus gesundheitlichen Gründen weiterhin ausüben kannst, wird es mit einer Ausbildung nix. Das wird das JC auch so sehen. Im Vordergrund steht natürlich, dass du deine Familie ernähren kannst.

  • Gesetzliche Pflichten gegenüber den Kindern müsstest Du doch dann kennen. Wenn ich fragen darf wie viele Kinder hast Du?

    Zum Thema "Beratungsresistent" im Umgang mit dem Rentenversicherer soviel: Ich war Schwerbehindertenvertreter in einem Unternehmen mit knapp 3.000 Mitarbeitern, glaub mir, ich kenne mich damit BESTENS aus, theoretisch wie mit dem praktischen Umgang mit dieser Behörde.

    Nachtrag:

    Du schreibst: Im Vordergrund steht natürlich, dass du deine Familie ernähren kannst.

    Die Frage steht dann im Raum, ob ich das mit "Hilfsarbeit" oder mit einem Beruf, wo ich jährlich 40.000 € Brutto verdienen kann, nicht besser machen könnte ;)

  • Hallo,

    Die Frage steht dann im Raum, ob ich das mit "Hilfsarbeit" oder mit einem Beruf, wo ich jährlich 40.000 € Brutto verdienen kann, nicht besser machen könnte

    Naja - ist aber auch nur eine Vermutung. Woher willst Du denn wissen, daß Dich nach der Ausbildung eine Firma auf anstellt - angesichts Deines Gesundheitszustandes, aber auch Deines Alters und der im neune Beruf fehlenden Berufspraxis? Ich will Dich damit jetzt nicht mutlos machen - aber Du scheinst solche Aspekte zu übersehen. Ob der Sachbearbeiter dies auch so sieht, sei dahin gestellt.

    Wie auch immer: einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsschein hast Du nicht.

    Abgesehen davon habe ich Dir schon gestern geschrieben, daß BAB theoretisch auch möglich wäre. Darauf gehst Du gar nicht ein.

    Rede als erstes mit der RV, dann mit der Arbeitsagentur wegen BAB und dann mit dem Jobcenter.

    Gruß!

  • Mein Gesundheitszustand ist für körperlich anspruchsvolle Arbeit, auf deutsch gesagt, im Ar***. Beispiel: Ein Gerüstbauer bekommt die Möglichkeit zur Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. <--- Nicht auf mich anwendbar, nur ein Beispiel!

    Natürlich, mein Alter und meine Berufspraxis im neuen Beruf würden fehlen. Jedoch, wie erwähnt, ist eine Übernahme durch das Unternehmen nach der Ausbildung nicht ausgeschlossen. Zum anderen suchen große Unternehmen GENAU solche ausgebildeten Leute wie dann mich, wo das Alter, schon alleine wegen dem demografischen Faktor ( immer mehr "alte" als "junge" Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ) dann auch noch die nächsten 15 - 25 Jahre zum tragen kommt, eine eher untergeordnete Rolle spielt. In meinem alten Unternehmen wurden sogar Rentner angeschrieben, ob sie nicht vielleicht auf 450 € Basis noch etwas dazu verdienen wollen, waren dann allerdings altersgerechte Arbeitsplätze gewesen, wo die "Jungen" dann wieder in "Leistung" treten mussten. Das, weil es eben nicht genug Fachkräfte am Markt gibt. Und genau so sieht es auch in dem Beruf aus, wo ich eine Ausbildung machen könnte - jetzt mal egal wie und wo.

    BAB: Ok, bin ich nicht weiter drauf eingegangen. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass dies eh über's Arbeitsamt gehen würde ( werde ich ja sowie nicht drum herum kommen dort hin zu gehen ) und zweitens BAB wohl höchsten zwei Jahre gewährt würde?!? Aber Du hast Recht, auf die Möglichkeit werde ich dem Mitarbeiter vom Jobcenter hinweisen, obwohl ich mir sicher bin das er es auch selber weiß.

    RV: Hmm, ich glaube ich habe beim RV keinen guten Stand, dem habe ich jahrelang Feuer unterm Hintern gemacht, auch mit etlichen Gerichtsstreitigkeiten mit meinen ehemaligen Kollegen/innen, die kennen mich da schon ziemlich lange, auch meinen Namen ;)

  • Hallo,

    nicht böse sein, aber es sind doch auch nur Vermutungen. Du glaubst, daß Unternehmen nach solchen Leuten wie Dich suchen, weil da der demographische Faktor reinspielen könnte. Du glaubst, daß es Dir genau so ergehen könnte wie irgendwelchen Rentnern. Du glaubst und vermutest und glaubst und vermutest - aber handfeste Argumente sind das dann nicht. Sondern eben nur reine Vermutungen...

    Wenn Du Deine Idee durchsetzen willst, solltest Du Dir bessere Argumente als diese überlegen.

    zweitens BAB wohl höchsten zwei Jahre gewährt würde?!?

    BAB wird während der regulären Lehrzeit gewährt, die meistens mehr als 2 Jahre beträgt.

    ich glaube ich habe beim RV keinen guten Stand, dem habe ich jahrelang Feuer unterm Hintern gemacht, auch mit etlichen Gerichtsstreitigkeiten mit meinen ehemaligen Kollegen/innen, die kennen mich da schon ziemlich lange, auch meinen Namen

    Kein gutes Argument. Es gibt Gesetze und rechtliche Vorgaben, an die sich auch die RV halten muß.

    Ich habe immer mehr das Gefühl, daß Du Dich gegen alles wehrst, weil Jobcenter, RV und Arbeitsagentur in deinen Augen sowieso nichts taugen. Gewöhne Dich aber an den Gedanken, daß Du auf eine Leistung dieser Ämter angewiesen sein wirst - Deine von vorn herein ablehnende Haltung wird Dir aber nicht allzuviel helfen.

    Ich bin aus dem Thema hier raus. Ich habe Dir nun wirklich erschöpfend meine Meinung gesagt.

    Gruß!

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