Guten Abend. Ich hätte da eine Frage. Ich beziehe alg 2 zu meiner bedarfsgemeinschaft gehört noch mein Mann der Rentner ist und mein 20 Jahre alter Sohn. Mein Sohn hat starke ängste und ist deswegen schon in Therapie aber es wird nicht weggehen da es zu tief sitzt. Nun hatt er im September einen Platz in einer Werkstatt für außergewöhnliche Arbeit bekommen. Er kriegt da in den ersten Jahren 60 Euro später Dan etwas mehr. Die Frau bei dem Aufnahme Gespräch sagte das er Dan Anspruch auf Grundsicherung hat. Aber welche Auswirkungen hatt das auf unsere bedarfsgemeinschaft und kann er Dan überhaupt Grundsicherung beantragen? Ich hoffe jemand weiß eine Antwort
Danke schonmal im vorraus. Liebe grüße Mari1961
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