bewilligungsbescheid

    • ich beziehe ergänzend alg 2.ich befinde mich in einer Ausbildung und absolviere mein Examen im Oktober 2016. genauer gesagt beziehen meine 2kinder die Leistungen. und simif wird die miete bezahlt. nun habe ich zu beginn meiner Ausbildung BAB beantragt(auf anraten des jobcenters)und auch zuzüglich bezogen.dieses wurde auch dem JC.bekanntgegeben.genau wie die Erhöhung meiner Ausbildungsvergütung. BAB bekomme ich nun nicht mehr seit knapp 1,5jahren. nun habe ich mein weiterbewilligungsbescheid zum 1.5.2016 aufgrund fehlender unterlagen später abgeben müssen. bedeutet, ich habe alle nötigen Unterlagen zum 27.5 abgegeben. grund dafür war, das ich zwar den bescheid pünktlich abgegeben habe, den brief in dem ich aufgefordert worden bin die fehlenden Unterlagen abzugeben nie hier angekommen


    ist. der zweite kam zeitgleich mit der Mahnung meines Vermieters zwecks nicht uberwiesener miete.mitzlerweile habe uch die fristlose Kündigung der whg.und der bescheid ist immernoch nicht bearbeitet. mur wurde mitgeteilt das ich bezüglich meiner Mitwirkungspflichten nicht nach gekommen wäre (BAB und Erhöhung der Ausbildungsvergütung ist wohl nie angekommen) nun meine frage. .. die erste sorge gilt meiner whg. falls die darauf bestehen ich sei "uberbezahlt" worden.....können sie mir meinen weiteren Anspruch ablehnen und mich quasi obdachlos mit 2kindern werden lassen? oh man das bereitet mir echt bauchweh . vielleicht könnte mir jemand mit Rat zu seite stehen? Gruß p.

  • Hallo,

    dann ist zwar die Kündigung an sich rechtens, aber die bedeutet nicht, daß Du geräumt wirst. Dazu müßte der Vermieter erst eine Räumungsklage einreichen.

    Lege die fristlose Kündigung dem Jobcenter nachweislich vor und beantrage (formlos) die Übernahme der Mietschulden. Reiche dann angeforderte Unterlagen nachweislich ein.

    Gruß!

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