Kostensenkung

  • Hallo bin neu hier
    und habe eine Frage bezüglich ALG 2 und Wohnraum.

    Habe mich vor einigen Monaten von meiner Partnerin getrennt und habe nun
    ein Schreiben vom Jobcenter mit einen Anhörungsbogen erhalten, indem steht das meine Miete
    warscheinlich die zulässige Gesamtaufwendung überschreitet.

    Ich lebe in Berlin und habe mich ein wenig zu dem Thema belesen.
    Meine Grundmiete beträgt 340,00€ die Betriebskosten 130,00 macht eine Warmmiete von 470,00€
    In dem Schreiben vom Jobcenter steht weiter das ich die Kalmiete übersteige, die Heizkosten jedoch angemessen sind.

    Nun habe ich im Internet folgendes gefunden:

    https://www.berlin.de/sen/soziales/t…z-iv/av-wohnen/
    (unter Punkt 2Wirtschaftlichkeit der Gesamtaufwendungen) werde daraus nicht wirklich schlau. Bedeutet das wenn nur eine Summe überstiegen wird ein Umzug Unwirtschaftlich wäre, oder ist ein Umzug evetuell erforderlich wenn die Kaltmiete und oder die Heizkosten nur eine der beiden Summen überschriten wird. Hoffe das mir jemand weiter helfen kann und bedanke mich schon mal für eure Antworten. L.G.

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