Hallo und guten Abend,
vielen Danke für die Aufnahme. Ich habe folgendes Problem. Wir erhielten bis Juli 2014 Arge 2 Leistungen zu meinem Elterngeld.
Nun muss ich für den Bezugszeitraum von Arge 2 Elterngeld zurückzahlen, da der Bescheid nur vorläufig war und die mir aus unerfindlichen Gründen zuviel gezahlt haben, Elterngeld-Widerspruch wurde abgelehnt, es sei alles Rechtens. Demnach habe ich mich an die Arge gewandt, denn da ich ja nun Geld zurückzahlen muss, habe ich zu wenig Arge 2 angerechnet bekommen und müsste Anspruch auf diese Leistungen haben.
Hätte ich eine Rückzahlung des Elterngeldes wegen zu geringer Zahlung bekommen, hätte ich diese ja auch angeben müssen und sicherlich Arge 2 zurückzahlen müssen
Die Arge schreibt mir, es handele sich um bereite Mittel und ich hätte keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Ist das Rechtens ? Lohnt sich der Widerspruch? Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Vielen Dank.