Elterngeldrückzahlung, keine rückwirkende Anrechnung?

  • Hallo und guten Abend,

    vielen Danke für die Aufnahme. Ich habe folgendes Problem. Wir erhielten bis Juli 2014 Arge 2 Leistungen zu meinem Elterngeld.

    Nun muss ich für den Bezugszeitraum von Arge 2 Elterngeld zurückzahlen, da der Bescheid nur vorläufig war und die mir aus unerfindlichen Gründen zuviel gezahlt haben, Elterngeld-Widerspruch wurde abgelehnt, es sei alles Rechtens. Demnach habe ich mich an die Arge gewandt, denn da ich ja nun Geld zurückzahlen muss, habe ich zu wenig Arge 2 angerechnet bekommen und müsste Anspruch auf diese Leistungen haben.

    Hätte ich eine Rückzahlung des Elterngeldes wegen zu geringer Zahlung bekommen, hätte ich diese ja auch angeben müssen und sicherlich Arge 2 zurückzahlen müssen ;)

    Die Arge schreibt mir, es handele sich um bereite Mittel und ich hätte keinen Anspruch auf Rückzahlung.

    Ist das Rechtens ? Lohnt sich der Widerspruch? Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?

    Vielen Dank.

  • Hallo,

    denn da ich ja nun Geld zurückzahlen muss, habe ich zu wenig Arge 2 angerechnet bekommen und müsste Anspruch auf diese Leistungen haben


    Ich sehe sehr schlechte bis keine Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch. Es kann sein, daß ich mich irre - mal sehen, ob wevell eine andere Meinung hat.

    Gruß!

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