Weiterbildung bei ALG II untersagt!

  • Hallo,

    ich hatte heute ein "schönes" Gespräch mit meinem Bearbeiter. Darin ging es um ein von mir vorgelegtes und selbst ausgesuchte Weiterbildung/Fortbildung. Nach diesem wäre es mir möglich gewesen, besser an eine neue Arbeit zu kommen, bzw. mich selbstständig zu machen, und somit aus Hartz 4 raus zu kommen.

    Dieses wurde mir jetzt verwehrt, da, so die Aussage, das Jobcenter keinerleiWeiterbildungskosten übernehmen könnte, wenn ich danach in die Selbstständigkeit gehe..

    Was wollen die denn nun? Es sieht für mich so aus, als wenn ich jetzt beim Jobcenter bleiben muss, da diese mir die Kosten (etwa 2000.- Euro) nicht bezahlen wollen.

    Mir selbst ziemlich unbegreiflich...

    beste Grüße ;(

  • Hallo,

    wahrscheinlich ist dem JC das Risiko des Scheiterns zu hoch. Wenn Du erst eine Fortbildung machen mußt, heißt das ja im Umkehrschluß, daß Du bisher keine oder nur sehr geringe Erfahrungen in dem Gebiet hast, mit dem Du Dich selbstständig machen willst. Mit geringen (oder keinen) Erfahrungen wird man aber gerade als Selbstständiger, der auf Einnahmen angewiesen ist, kaum bestehen können.

    Die zweite Frage wäre, ob die Maßnahme, die Du Dir selbst ausgesucht hast, überhaupt nach Vorgaben der Arbeitsagentur zertifiziert ist. Dies wäre nämlich auch Voraussetzung für eine Förderung. Deswegen sollte man nur Weiterbildungsangebote aus dem Kursnet nehmen.

    Da Du keinerlei Angaben zum bisherigen unbd dem angestrebten Berufsbild machst, ist alles hier sowieso nur Spekulation.

    Gruß!

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