Bedarfsgemeinschaft und Erbe

  • Hallo,

    ich bin berufstätig und habe ca. 800-€ Netto im Monat. Ich lebe mit einem Lebenspartner, welcher Hartz 4 bezieht. Da wir schon mehrere Jahre zusammen leben, sind wir eine Bedarfsgemeinschaft. Da mein Vater kürzlich verstorben ist, werde ich in Kürze etwas erben ( vermutlich so um die 7000,-€ ). Meine Fragen sind folgende:

    1. Wird mein Erbe auf die Bezüge meines Partners angerechnet?
    2. Ich schulde meinem Sohn Geld( Schuldschein ), welches vor ca. 6 Jahren für einen Fahrzeugkauf geliehen wurde ( ca. 10000,-€ ). Kann ich das geltend machen?

    Viele Grüße und danke

    Marion

  • Hallo,

    danke für die Aussagen. Eine Frage hätte ich noch. Der Bewilligungszeitraum lief bis Ende Juni. Der WBA liegt schon seit dem 06.06. beim Jobcenter. Ein Anruf bei der Hotline vergangene Woche ( wieso ist die eignetlich im Gegensatz zur Arbeitsagentur kostenpflichtig? ) bestätigte den Eingang, eine E-Mail an die Abeilung wollte der Mitarbeiter versenden. Gut, ich vermute mal, dass das Erbe im Juli ausgezahlt wird, keine Ahnung wieviel, aber die Zahlung durch das Jobcenter wird möglicherweise komplett eingestellt. Jetzt habe ich heute ein Schreiben vom JC erhalten, in dem mir für die Monate Juli bis Dezember 2015 Nachzahlungen angekündigt werden ( ich verdiene monatlich unterschiedlich ). Man avisiert uns diese Nachzahlung mit ca. 19,-€ monatlich, verteilt auf die nächsten 6 Monate. Wenn ich jetzt mein Erbe antrete, erhalte wir diese Zahlungen trotzdem und wenn ja, ist mein Partner dadurch weiter krankenversichert?

    Viele Grüße
    Marion

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!