Selbstständigkeit aus ALG II

  • hallo

    seid langer Zeit beziehe ich hartz 4.

    Nun möchte ich mich mit einem ebay Shop selbstständig machen.
    Ein guter Freund von mir, macht das schon seit einigen Jahren und stellt mir sogar anfangs seine Ware, die er eh Massen Weiße in seinem Lager hat zur Verfügung.

    Ich müsste anfangs,also nichtmal Geld investieren.

    Mein Sachbearbeiter meinte ich solle einfach ein Gewerbe anmelden.

    Sobald ich ja ein Gewerbeschein anmelde muss ich mich ja schon meine Krankenversicherung selbst bezahlen.

    Allerdings kann ich ohne Gewerbeschein ja nichtmal einen Ebay Shop eröffnen um meinen ersten Artikel überhaupt zu verkaufen.

    Da ich anfangs noch gar nicht genau weiß wieviel ich in der ersten Zeit verdienen werden und ob mir das überhaupt für die freiwillige weiterversicherung, Miete etc ausreicht.

    Möchte ich gerne wissen ob es eine Möglichkeit gibt, wenn noch in der Planung und Aufbau meines ebay Shopes bin, das ich anfangs trotzdem meine Versicherung und Unterhaltskosten bezahlt bekomme?

    Trotzdessen das ich ein Gewerbe angemeldet habe??

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Hallo,

    Sobald ich ja ein Gewerbeschein anmelde muss ich mich ja schon meine Krankenversicherung selbst bezahlen.

    Das ist Blödsinn.

    Da ich anfangs noch gar nicht genau weiß wieviel ich in der ersten Zeit verdienen werden und ob mir das überhaupt für die freiwillige weiterversicherung, Miete etc ausreicht.

    Deswegen solltest Du Dich auch beim JC als Selbstständig tätig einstufen lassen. Dann mußt Du eine Einkommensprognose machen (Formlar EKS) und bekommst also erstmal das Geld für den Lebensunterhalt und auch die KK. Erst wenn Deine Einnahmen ausreichen, damit Du den Lebensunterhalt selbst abdecken kannst, fällt ALG II weg.

    Gruß!

  • allerdings steht auf den Webseiten zur Gewerbe Anmeldung ganz groß geschrieben:
    Als Gewerbebetreibender sind sie nicht mehr ohne weiteres Pflichtmitglied in ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen sich auf Antrag für eine freiwillige weiterversicherung entscheiden.

    Bezahlt mir die Beträge das Jobcenter bei zu geringen Einkommen weiterhin??

    Möchte nicht einfach den Rat meines Sachbearbeiters folgen und einfach ein Gewerbe anmelden gehen und dann dumm da stehen wenn mein Einkommen zu gering ist und ich meine Kosten nicht bezahlen kann.

  • Hallo,

    Als Gewerbebetreibender sind sie nicht mehr ohne weiteres Pflichtmitglied in ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

    Betonung liegt auf "ohne weiteres". Erst, wenn Du durch die Selbstständigkeit aus dem ALG II fliegst, ist das Problem für Dich akut.

    Bezahlt mir die Beträge das Jobcenter bei zu geringen Einkommen weiterhin??

    Nicht nur die Beiträge, sondern ggf. auch die Miete und den Lebensunterhalt oder Teile davon - je nach Höhe des Gewinnes.

    Gruß!

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