Hallo Zusammen,
angenommen ich würde heute den 01.Juli 2016 eine Lohnsteuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten und wäre noch Angestellt bis zum 14.07.
Ab dem 15.07. wäre ich dann wegen einer längeren Krankenhauseinweisung arbeitslos (da noch in der Probezeit und durch den Arbeitgeber deshalb gekündigt).
Würde die Erstattung als Einkommen gelten, obwohl diese VOR der Bewilligung des ALG2 stattfand?
Könnte man dieses Einkommen als "Ersparnisse" (150 EUR / Lebensjahr) geltend machen?