Aufhebung Bewilligung des Einstiegsgeldes gemäß §16b SGB II

  • Huhu!

    Ich habe mich grade eben hier neu registriert, da das Jobcenter die Zahlung des Einstiegsgeldes beendet hat.
    Vorweg muss ich sagen, dass das offensichtlich nach den gegebenen Regelungen richtig ist, das ist auch nicht das Problem.
    Mein Problem ist vielmehr die fehlende Information darüber, was zum Versagen der Leistung führt.
    Mein Partner hatte im Mai diesen Jahres eine Vollzeitbeschäftugung aufgenommen und dafür Einstiegsgeld bewilligt bekommen. Der Sachbearbeiter wusste allerdings auch, dass mein Partner auf die Zusage eines anderen Unternehmens bereits seit Anfang des Jahres wartete, wo er ursprünglich hin wollte. Da es aber vom Geld her einfach nicht passte hat er eben einfach irgendeinen Job angenommen.
    Kurz darauf meldete sich das besagte andere Unternehmen. Ende vom Lied: Mein Partner hat den alten Vertrag gekündigt und bei dem anderen Unternehmen Ende letzten Monats angefangen. Heute kam dann ein Brief, dass Aufgrund des Arbeitgeberwechsels der Anspruch entfällt und nur noch ein ausstehender Restbetrag überwiesen wird.

    Ich hab natürlich sofort google bemüht und wollte Informationen dazu. Der Knackpunkt bei dem ganzen ist offensichtlich, dass das vorherige Arbeitsverhältnis unbefristet war und das jetzige eben befristet ist. Wäre dem nicht so, also wäre der jetzige Vertrag auch unbefristet bestünde weiterhin Anspruch.

    Fakt ist: das ist nicht das erste mal in letzter Zeit, dass es aufgrund von mangelnder Informationen seitens des Jobcenters zu Problemen bekommt. Zumal mein Partner sich nichtmal mehr sicher war ob er wirklich die Arbeitsstelle wechseln sollte oder nicht. Hätten wir das gewusst, hätte er vermutlich die Stelle nicht gewechselt und darauf gehofft, dass die Versprechungen des vorherigen Arbeitgebers in die Tat umgesetzt werden. (aus der Produktion raus in die IT, bessere Bezahlung, angenehmerer Arbeitsplatz etc.) Aufgrund dessen, dass solche Versprechungen bisher nie eingehalten wurden und er mit der Arbeit nicht wirklich dauerhaft zurechtgekommen wäre, hat er sich dann für den Wechsel entschieden.

    Besteht aufgrund der Sachlage irgendeine Möglichkeit des Widerspruchs? Wenn mein Partner das nachher erfährt, wenn er von der Arbeit nach Hause kommt ist hier Landunter. ;(
    Ich hoffe, dass es da noch Möglichkeiten gibt, die ihr mir vielleicht aufzeigen könnt.
    Danke fürs lesen und einen schön Nachmittag.

  • Hallo,

    da Du ja gerne die Kombination "Fakt ist.." verwendest:

    Fakt ist, daß die Vorausetzungen für das Einstiegsgeld nicht mehr gegeben sind.

    Das war es schon mit meinem Fakt.

    Ich sehe nicht mal annähernd irgendwelche falsche Infos vom Jobcenter oder von sonst wem. Das Einstiegsgeld wurde für einen konkreten Job gewährt. Dieser konkrete Job wird - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr ausgeübt. Damit ist das Einsteigsgeld nicht mehr wirksam. Punkt. Aus. Vorbei.

    Gruß!

  • Wie kann man in der heutigen Zeit so doof sein einen unbefristeten Job in einen befristeten Job zu tauschen? Auch wenn es vielleicht der Traumjob ist. Aus einem unbefristeten Job sucht man sich einen unbefristeten Job in seinem Traumberuf. Das Leben ist kein Ponyhof. Man sollte in der heutigen Zeit auch wissen, dass man keinen Anspruch auf einen Traumjob hat. Wenn man diesen bekommt, dann ist das ganz toll. Aber wie schon geschrieben, das Einstiegsgeld ist an einen bestimmten Arbeitsplatz gekoppelt. Diesen Arbeitsplatz gibt es nicht mehr und daher auch das Einstiegsgeld nicht mehr. Jetzt kann ich für euch nur offen, dass der befristete "Traumjob" mal in einen unbefristeten "Traumjob" wechselt. Ich drück euch die Daumen.

  • Danke für eure Antworten.

    Mein Problem an dem Ganzen ist einfach: Wenn man nicht weiß was zum Versagen einer Zahlung führt, wie soll man bitte verhindern, dass sowas passiert. Wir wussten nicht einmal, dass das ganze speziell und exklusiv an einem Job gebunden ist. Wir bekommen schlichtweg nicht die benötigten Informationen, um Situationsgerecht handel bzw. entscheiden zu können.

    Naja, ob er den Job zu der Zeit gewechselt hätte oder nicht. Er könnte da heute so oder so nicht mehr arbeiten aus gesundheitlichen Gründen. Und unbefristet... Zeitarbeit, da ist das absolut nichts Wert meiner Erfahrung nach und auch nicht aussagekräftig hinsichtlich der tatsächlichen Beschäftigungsdauer. Wenn die keine Aufträge mehr haben ist man raus, egal ob unbefristet oder nicht. Davon abgesehn, von Traumjob kann auch da nicht die rede sein. Es ist lediglich die bessere Alternative um in seinem Alter doch noch an eine Ausbildung zu kommen, bzw. er kann sich zumindest dort hocharbeiten.

    Außerdem: Jeder der weiß was psychische Erkrankungen bedeuten wird einen unbefristeten Job gegen einen anderen Eintauschen,wenn er dort nicht zurecht kommt, es seie denn man möchte vor die Hunde gehn. Das raten einem auch die Ärzte. Kein geld der Welt kann so wichtig sein, dass meine seine Gesundheit dafür aufs Spiel setzt. Ich weiß wovon ich rede....

    Wie aber oben schon erwähnt, es geht mir lediglich (wobei dass das falsche Wort ist) darum, dass einem Informationen vorenthalten werden, wodurch es zu solchen Situationen kommt. Wir kommen auch ohne das extra Geld um die Runden, müssen wir aufgrund meiner Erkrankung schon länger, ich lass mich nur so fürchterlich ungern für dumm verkaufen.

  • Hallo,

    Dein Freund dürfte einen Bescheid über die Gewährung des Einstiegsgeldes erhalten haben, in dem dann auch die entsprechenden Bedingungen und Voraussetzungen gestanden haben.

    Des weiteren hätte Dein Freund, wenn er Leistungen für einen Job bezieht, vor Jobwechsel nachfragen können bzw. sogar müssen, ob sich durch den Wechsel des Arbeitsplatzes etwas ändert.

    Insofern kann ich erhlich gesagt Deinen Vorwurf der falschen oder fehlenden Information nicht nachvollziehen.

    Gruß!

  • Meinem Freund wurde vom zuständigen Sachbearbeiter lediglich mitgeteilt, dass er einen Jobwechsel anzuzeigen hat und dadurch aber keine Probleme entstehen würden. Und - ich muss dich leider enttäuschen - alles was in dem Schreiben an Belehrung steht und worauf zu achten ist um den Bezug zu erhalten haben wir erfüllt.
    Außerdem wusste der Sacharbeiter darüber bescheid, dass ein möglicher Jobwechsel ansteht. Schon bevor er den ersten Job angenommen hatte.
    Wie schon mehrmals erwähnt, die benötigten Informationen haben wir nicht bekommen.

  • Hallo,

    dann hat der Sachbearbeiter etwas falsch gemacht. Jedoch wirst Du es kaum nachweisen können, weil wahrscheinlich Aussage gegen Aussage stehen dürfte. Das solltest Du beachten, bevor Du einen Widerspruch einlegst.

    Du kannst auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, die jedoch kaum etwas bringen wird, da Du auch hier kaum gerichtsfest eine bewußte Falschberatung nachweisen kannst.

    Gruß!

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