Leistungen zu Unrecht komplett entzogen - Existenz bedroht

  • Hallo,

    ich brauche ganz dringend Hilfe und hoffe hier ein paar Ratschläge zu erhalten.

    Ich bin vor einigen Monaten in meine neue Wohnung gezogen und da ich Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter habe, stellte ich einen Neuantrag beim zuständigem Jobcenter.
    Erstmal gab es keine Probleme und alles war ok.
    Dann warf mir das Jobcenter plötzlich vor, mit der Nachbarin eine eheähnliche Gemeinschaft zu bilden.
    In einem Gespräch habe ich klar gestellt das es nicht so ist und die Angelegenheit galt für das Jobcenter als erledigt.

    Eine Weile später wollte das Jobcenter dann zum Hausbesuch kommen.
    Ich habe nach vorheriger Terminvereinbarung zugestimmt.
    Hätte ich gewusst was mich danach erwartet, hätte ich die niemals meine Zustimmung gegeben.

    Nach dem Hausbesuch wurde mir unterstellt dass ich in meiner Wohnung gar nicht wohne und ich sollte Stellung dazu nehmen (Anhörung).
    Die Begründungen in dem Schreiben des Jobcenters waren abenteuerlich, gelogen und einfach nur dreist.
    So z.B. gab das Jobcenter an ich hab keinen Briefkasten, keine Klingel, keine Hausschuhe, in meiner Wohnung lagen keine leeren Packungen herum und noch viele solcher unsinnigen und erfundenen "Begründungen".

    Ich habe eine umfangreiche Erklärung abgegeben, die sich im Kern darauf bezog, das ich (ungeachtet dessen was die Außendienstmitarbeiter mir unterstellten) nachweislich und bereits nachgewiesen (Ausweis, Meldebescheinigung, Mietvertrag, Zahlungsbelege der Miete) tatsächlich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in meiner Wohnung habe.
    Das brachte nicht viel, es wurden mir die Leistungen für die KdU eingestellt.

    Bin damit zum Rechtsanwalt, der einen Widerspruch einlegte.
    Ich dachte okay, dann wird es ja werden.
    Das war aber leider nicht so.

    Ich erhielt dann ein neues Schreiben in dem mir angedroht wurde mir die Leistungen komplett zu entziehen.
    Auch dazu gab es wieder einen netten Anhörungsbogen, welchen ich ebenso ausfürlich beantwortete.
    Daraufhin kam dann der Bescheid über die Einstellung meiner kompletten Leistungen.
    Begründet wurde dies vom Jobcenter damit, das ich 1) nicht in der Wohnung lebe und 2) mit der Nachbarin eine eheähnliche Gemeinschaft bilde.

    Ich bin daraufhin wieder sofort zum Anwalt.
    Dieser reichte einstweiligen Rechtsschutz ein und legte Widerspruch ein.
    Ich dachte nun wieder es würde alles ok werden.
    Das ist aber leider nicht so.

    Ich erhalte keine Leistungen, habe kein Einkommen, kein Vermögen, nichts an Ersparnissen, ich habe rein gar nichts.
    Momentan muss Leute anbetteln damit ich mir was zu essen kaufen kann.
    Das ist erniedrigend!
    Meine Wohnung werde ich auch verlieren denn mein Vermieter wird sicherlich nicht noch einen Monat ohne Zahlung der Miete akzeptieren, bin schon zwei Monate im Verzug.

    Eigentlich dachte ich das eine einstweilige Anordnung dazu da wäre, dass das Jobcenter vom Sozialgericht dazu verpflichtet werden würde mir bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in dieser Angelegenheit die Leistungen weiter zahlen zu müssen, denn von irgendwas muss ich doch leben und meine Miete zahlen.
    Ich habe jedoch vorgestern erfahren dass das Sozialgericht dies wohl ein wenig anders sieht.
    Es wird weiterhin keine Leistungen für mich geben, aber ein Termin zu einer Verhandlung Ende des Monats steht bereits fest.
    Sprich ich werde tatsächlich diesen Monat nicht einen einzigen Cent erhalten.

    Ich bin fassungslos und völlig am Ende.
    Anwalt sagt da kann man nix machen.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das dies rechtens ist und das man da nichts machen kann.
    Es ist für das Sozialgericht in Ordnung das ich überhaupt kein Geld erhalte?
    Ich glaub hier läuft mal mächtig was schief oder?
    Meine Existenz ist bedroht.
    Warten auf eine Entscheidung des Gerichts die zu der Verhandlung am Ende des Monats getroffen wird und das ohne einen Cent?

    Könnt Ihr mir vielleicht irgendwie helfen und mir sagen was ich noch machen könnte?

    MfG
    nix-als-aerger

  • Hallo,

    Ich glaub hier läuft mal mächtig was schief oder?

    Nun ja - offensichtlich sieht der Richter tatsächlich Anhaltspunkte dafür, daß die Vorwürfe des Jobcenters berechtigt sein könnten und lehnte deshalb die EV ab.

    nachweislich und bereits nachgewiesen (Ausweis, Meldebescheinigung, Mietvertrag, Zahlungsbelege der Miete) tatsächlich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in meiner Wohnung habe.

    Das alles sind keine Beweise, daß Du nicht mit der Nachbarin zusammen lebst. Ich habe auch nirgendwo gelesen, daß die Existenz der Wohnung an sich bezweifelt wurde - darum geht es ja offensichtlich nicht.

    Könnt Ihr mir vielleicht irgendwie helfen und mir sagen was ich noch machen könnte?

    Gar nichts - abwarten. Du hast kaum Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des Gerichtes etwas zu tun. Zwar kann man natürlich auch gegen die Ablehnung der EV vorgehen - aber zeitlich hilft Dir das kaum etwas.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke für die schnelle Antwort!

    Sie schreiben:
    Nun ja - offensichtlich sieht der Richter tatsächlich Anhaltspunkte dafür, daß die Vorwürfe des Jobcenters berechtigt sein könnten und lehnte deshalb die EV ab.

    Offensichtlich sieht der Richter auch nicht das ich doch nicht den ganzen Monat ohne Geld auskommen kann.
    Das jemand gar kein Geld hat, das geht doch nicht! Nun und selbst wenn der Richter Anhaltspunkte sieht das die Vorwürfe des Jobcenters berechtigt sein könnten, geht es doch trotzdem nicht mich aufgrund von Anhaltspunkten und Annahmen völlig ohne Geld da stehen zu lassen.
    Das ist doch unfassbar.

    Sie schreiben:
    Das alles sind keine Beweise, daß Du nicht mit der Nachbarin zusammen lebst.
    Ich habe auch nirgendwo gelesen, daß die Existenz der Wohnung an sich bezweifelt wurde - darum geht es ja offensichtlich nicht.

    Nein, das stimmt, Beweise das ich nicht mit der Nachbarin zusammen lebe sind das nicht.
    Die genannten Unterlagen sind Beweise dafür das ich dort wohne.
    Beweisen das ich nicht mit der Nachbarin zusammen lebe?
    Also mehr als meine Aussage das es nicht so ist, kann ich da nicht dazu beitragen.
    Die Existenz der Wohnung an sich wird nicht bezweifelt, es wird aber bezweifelt das ich dort wohne- sprich das Haus sei unbewohnt.
    Es geht also auch darum das mir vorgeworfen wird das sich mein gewöhnlicher Aufenthalt nicht dort befindet.
    Die Angaben sind völlig wirr und widersprüchlich die das Jobcenter macht.
    Ich meine schon allein der Unsinn mit dem Briefkasten, wenn ich keinen habe, wie kriege ich dann die Briefe von denen?
    Nun auch interessant wie der Außendienst eine Wohnung in einem unbewohntem Haus besichtigen kann oder?

    Gar nichts - abwarten. Du hast kaum Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des Gerichtes etwas zu tun.
    Zwar kann man natürlich auch gegen die Ablehnung der EV vorgehen - aber zeitlich hilft Dir das kaum etwas.

    Nichts tun und abwarten?
    Ich habe kein Geld und kriege von nirgendwo welches.
    Also ich weiß nicht ob da abwarten eine Option ist.
    Gegen die Ablehnung der EV vorgehen?
    Wie kann ich dagegen vorgehen?

    MfG
    nix-als-aerger

  • Hallo,

    Offensichtlich sieht der Richter auch nicht das ich doch nicht den ganzen Monat ohne Geld auskommen kann.
    Das jemand gar kein Geld hat, das geht doch nicht!

    Doch, das geht: wenn man annimmt, daß Du tatsächlich zusammen mit der Nachbarin eine Bedarfsgemeinschaft bildest und diese Dich unterhalten kann. Wenn der Richter auf Grund der vorgelegten Unterlagen des Jobcenters zu dieser Einschätzung neigt, kann er nicht einfach anordnen, Dir Leistungen zu gewähren - das wird er nur, wenn deutliche Anzeichen dafür vorliegen, daß hier nicht gesetzeskonform gehandelt wurde. Scheinbar sind die Argumente des Jobcenters im derzeitigen Stadium stärker als Deine.

    Aber das alles kann Dir Dein Anwalt besser beantwortet, weil er auch die Ablehnunsggründe kennt. Insofern stellt sich sowieso die Frage, warum Du dich nicht ihn wendest, sondern ein Forum besuchst, wo über Deinen Fall nur spekuliert werden kann.

    Wie kann ich dagegen vorgehen?

    Das sollte Dir Dein Anwalt sagen können.

    Gruß!

  • Zitat von Hoppel

    Doch, das geht: wenn man annimmt, daß Du tatsächlich zusammen mit der Nachbarin eine Bedarfsgemeinschaft bildest und diese Dich unterhalten kann.


    Naja, ich habe durch die vielen Schreiben vom Jobcenter erfahren dass meine Nachbarin ebenfalls ALG 2 bezieht. Als ich sie neulich getroffen habe, hatte ich mit ihr darüber gesprochen und sie sagte das sie
    genau die gleichen Probleme hat und kein Geld mehr bekommt.
    Sie haben also bei der Nachbarin genau das gleiche gemacht wie bei mir.

    Okay, denken wir nun also mal so wie das Jobcenter und der Richter und gehen davon aus das eine
    Gemeinschaft zwischen meiner Nachbarin und mir besteht.
    Nun dann hat diese "Gemeinschaft" derzeit kein Geld und meine Nachbarin und ich wir würden uns sozusagen gegenseitig mit null Euro unterstützen.

    Ist die Entscheidung vom Richter da auch noch nachvollziehbar?


    Zitat von Hoppel

    Scheinbar sind die Argumente des Jobcenters im derzeitigen Stadium stärker als Deine.

    Nun welche Argunemte stärker sind, darüber kann doch dann in der eigentlichen Hauptsache zur Verhandlung gern diskutiert werden.
    Jetzt momentan geht es aber darum das mir trotz alle dem Leistungen zustehen damit ich leben kann.
    Ich finde nach wie vor das über einstweiligen Rechtsschutz das Jobcenter zu verpflichten wäre mir Leistungen zu zahlen, da ich weder Einkommen noch Vermögen noch irgendeine Person habe die mich unterhält.
    Ich habe gar nichts und ich glaube nicht das dies so rechtens ist.
    Das Jobcenter ist verpflichtet mir meine Leistungen zu zahlen, ich habe ein Recht auf diese Leistungen und
    brauche sie auch.

    Da ich mich in so einer Lage noch nie befunden habe und nicht weiß wie ich das ganze ohne Geld schaffen soll, habe ich beim Sozialamt nachgefragt.
    Auch dort waren fassungslose Mitarbeiter die mir gern geholfen hätten, aber da ich Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter habe, kann mir das Sozialamt nicht helfen.
    Sie sagten mir ich müsse zum Jobcenter, dieses muss zahlen.

    Zitat von Hoppel

    Aber das alles kann Dir Dein Anwalt besser beantwortet, weil er auch die Ablehnunsggründe kennt.
    Insofern stellt sich sowieso die Frage, warum Du dich nicht ihn wendest, sondern ein Forum besuchst, wo über Deinen Fall nur spekuliert werden kann.


    Ja, stimmt, das sollte er mir sagen können und mir beantworten können.
    Die Fragen hier im Forum stelle ich deshalb, weil ich mich bereits an meinen Anwalt gewendet habe.
    Ich kann einfach nicht glauben das man da nichts machen kann.
    Selbst wenn in einem Forum nur spekuliert werden kann, habe ich in anderen Angelegenheiten in Foren die Erfahrung gesammelt das der ein oder andere Nutzer dann doch mal richtig gute Denkanstöße geben kann und Tipps die sehr helfen können.

    Die Leistungen stehen mir zu und ich habe absolut nichts, ich kann mir beim besten Willen einfach nicht vorstellen das dies so rechtens ist und man da gar nichts machen kann.
    Ich würde mich ja gar nicht aufregen wenn ich noch irgendwo einen Sparstrumpf hätte oder Einkommen oder eine Person die mich unterhält. Da würde ich ja einsehen das der Richter so entscheidet, denn dann könnte ich ja bis zur Verhandlung leben. Aber mich einfach mit gar nichts vor mich hin vegetieren lassen, nein, das kann und darf doch normalerweise gar nicht sein.

    MfG
    nix-als-aerger

  • Hallo,

    Die Leistungen stehen mir zu

    Wir drehen uns im Kreis. Zumindest das Amt ist anderer Meinung und sieht einen solchen Anspruch nicht. Der Richter hat die EV abgelehnt (wobei Du komischerweise nichts über die Gründe der Ablehnung schreibst - oder willst Du was verschweigen?), weil er keinen dringenden Handlungsbedarf sieht und offensichtlich Deine Erfolgsaussichten relativ gering sind, bei einer Verhandlung zu gewinnen.

    Wenn also Richter und Amt der Meinung sind, daß Dir vorerst keine Leistungen zustehen, kannst Du doch nicht erwarten, daß diese Dir eben diese Leistungen doch auszahlen. Dann würden diese beiden Instutionen wider besseren Wissen handeln. Erwartest es aber anscheinend dennoch.

    Du kannst versuchen, beim Jobcenter Lebensmittelgutscheine zu beantragen.

    Gruß!

  • Hallo,

    vielen Dank noch für Ihre Antwort!

    Das wir uns im Kreis gedreht hatten, ja, da stimme ich Ihnen zu.
    Deswegen hab ich das Kreis drehen dann auch beendet.

    Ich hatte den Anwalt gewechselt und nach jeder Menge Stress, Ärger und absolut menschenunwürdigen Lebensumständen ist nun meine Verhandlung endlich durch.

    Richter sprach :
    Das Jobcenter hat rechtswidrig gehandelt.

    Ich erhalte meine Leistungen wieder :thumbup:

    Nein, ich hatte nichts zu verheimlichen!
    Ich hatte Hunger und habe das wohl weit und breit schlimmste (wobei mir hier noch treffendere Worte einfallen würden) Jobcenter.

    Viele Grüße
    nix-als-aerger

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