Angemessene Wohnung

  • Hallo,

    ich bin Übersetzerin und Künstlerin, und leider wieder auf ALG2-Leistungen angewiesen.

    Ich habe umfangreiche Möbel, auch einen Flügel und ein Klavier, die zu mir gehören, ohne die ich einfach nicht mehr existiere. Dadurch, dass ich in einer Wohnung hier seit 1 Jahr sehr viel Unglück hatte, weil ein Umzugsunternehmer sehr viele Sachen von mir veruntreut hat und ich von einer Vermieterin schikaniert und total isoliert werde, leide ich bereits unter Depressionen. Ich bin damit nicht alleine, bei fb habe ich eine Künstlerin aus Hamburg kennengelernt, deren Sachen wurden vor mehreren Jahren durch einen Wohnungsbrand zerstört, darunter eines ihrer schönsten Bilder, und sie macht nach mehreren Jahren immer noch eine Traumatherapie.

    Die Wohnung in der ich wohne, ist zu teuer. Ich suche nach einer anderen Wohnung, aber es ist schwer, in dieser Situation, in einem der schönsten deutschen Blumendörfer, Sasbachwalden im Schwarzwald, alleine auf steiler Höhe mit spärlicher Busverbindung und ohne Auto, dann noch als Sozialhilfeempfängerin, dann mit meinem Flügel. Ich kann unmöglich alles was ich noch habe fortwerfen und in einer 45 qm Wohnung verenden, dann lebe ich wirklich nicht mehr. Es müsste doch gestattet sein, dass ich eine Wohnung anmiete, die ich mit den mir zustehenden Leistungen von ca. 770 Euro finanzieren kann. Es muss mir doch erlaubt sein, etwas mehr Miete zu zahlen mit etwas mehr Wohnraum, wenn ich dieses davon bezahlen kann.

    Ich habe eine Wohnung gefunden, die hat 75 qm für 550 Euro WM, inclusive Garage, in der ich Möbel unterstellen könnte. Dann bleiben noch 220 Euro für den Rest. Wenn ich damit auskomme, dann muss es mir doch gestattet sein, diese Wohnung zu mieten.

    Kann mir jemand dazu etwas sagen?

    Ich wurde von SGGII nach SGBXII gestuft, nach einem Gespräch mit einer Psychologin. Diese hat auch extra aufgenommen und verstanden, dass die Musik für mich lebensnotwendig ist. Diese habe ich auch noch einmal deswegen angeschrieben, und habe es einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesagt, habe aber noch keine Antwort.

    Ich habe etwas von persönlicher Härte gelesen. Dieses könnte ja auch eine Rolle spielen. Eine aufwendige Traumatherapie könnte entfallen, wenn ich eine solche Wohnung anmieten könnte. Ich will ja nicht mehr Leistung als mir zusteht, und bin bereit, diese Mehrkosten selbst zu tragen und hierfür auf anderes zu verzichten.

    Ich suche eine Wohnung, die zentraler liegt, in einer der kleinen Städte hier. Vielleicht gelingt es mir ja auch, doch noch eine kleine Existenz aufzubauen, Lebensberatung, Unterricht, und dann brauche ich meine Instrumente und meine Sachen. Somit kann ich nicht jetzt einfach alles fortwerfen, und diese o.g. Wohnung wäre wirklich günstig, wenn ich sie bekomme, mit der Garage. Als ALG2-Empfänger überhaupt etwas zu bekommen, ist ja schon schwer.

    Danke für Antworten und Hinweise von

    engel99

  • Hallo,

    Ich wurde von SGGII nach SGBXII gestuft

    Warum sollte dann das Jobcenter für Dich zuständig sein? Es dürfte wohl eher das Sozialamt sein.

    Es muss mir doch erlaubt sein, etwas mehr Miete zu zahlen mit etwas mehr Wohnraum, wenn ich dieses davon bezahlen kann.

    Prinzipiell ist es das auch. Da Du aber für eine Wohnung, die nicht den angemessenen KdU entspricht, mieten willst, wirst Du keine Umzugsgenehmigung erhalten. Das bedeutet dann zweierlei: erstens wirst Du keine Hilfe bezüglich der Mietkaution erwarten können und zweitens mußt Du damit rechnen, daß nur die bisherige Miete weiter gezahlt wird. Das letztere bedeutet, daß Deine Rechnung falsch sein könnte, wenn Du nicht bisher schon die zulässige Höchstmiete erhalten hast.

    Ich habe eine Wohnung gefunden, die hat 75 qm für 550 Euro WM, inclusive Garage, in der ich Möbel unterstellen könnte. Dann bleiben noch 220 Euro für den Rest. Wenn ich damit auskomme, dann muss es mir doch gestattet sein, diese Wohnung zu mieten.

    Denkfehler: und was machst Du, wenn (und das ist unausweislich) die Betriebskosten jedes Jahr steigen und steigen und steigen... Dann sind die 220 € schneller weggefressen als Du laufen kannst. Und dann stehst Du vielleicht in 1 bis 2 Jahre wieder da, wo Du jetzt stehst - diesmal, weil Du Dir die Wohnung nicht mehr leisten kannst.

    Gruß!

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