Hallo zusammen,
ich habe nach längerer Arbeitslosigkeit nun endlich wieder einen Job gefunden.
Nun meine Frage an Euch:
Wenn ich meinen Job am 15.8. beginne, erhalte ich dann für August noch meine volle Leistung?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo zusammen,
ich habe nach längerer Arbeitslosigkeit nun endlich wieder einen Job gefunden.
Nun meine Frage an Euch:
Wenn ich meinen Job am 15.8. beginne, erhalte ich dann für August noch meine volle Leistung?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
der ursprüngliche Anspruch erlischt m.W. mit Arbeitsaufnahme.
Gruß!
Wenn ich meinen Job am 15.8. beginne, erhalte ich dann für August noch meine volle Leistung?
Wann wird das erste Gehalt ausgezahlt?
Beim ALG II gilt das Zuflussprinzip, d.h. laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
Ich erhalte mein 1. Gehalt erst um den 10. September.
Dann erhälst du für August noch das volle ALG II.
Da am 10.09. vermutlich nur das anteilige Gehalt für August fließt, könnte auch im Spetember Anspruch auf ergänzendes ALG II bestehen.
Hallo,
Theo hat wie immer recht.
Allerdings ist zu hoffen, daß Du die Arbeitsaufnahme noch nicht gemeldet hast. Meistens wird dann nämlich sofort die Leistungszahlung eingestellt und man darf einem evntuellen Anspruch erst mühsam nachlaufen.
Gruß!
Ich danke Euch
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