Zoff wegen ELE- Abrechnung

  • Hallo Ihr Lieben Mitleidenden Menschen da draussen, ich hab da mal ein dickes Problem: Unsere Bearbeiterin ist nicht mehr da und damit fängt das Problem schon an. Wir haben einen Neuen und der .....naja, egal. Jedenfalls haben wir in diesem Jahr zum ersten Mal in drei Jahren die Strom-und Gasabrechnung eingereicht zur Erstattung. Sonst haben wir das alleine geschafft, diesmal eben nicht. Dann wollte der gute Mann die Abrechnungen von 2013 an sehen- hat er auch bekommen und nun kommts: Vergangene Woche schneit uns ein Bescheid ins Haus so zur Anhörung oder wie sich das nennt und wir waren platt: Da verlangt das JC von uns eine Rückzahlung von über 2000 Euro! Angeblich haben wir zuviel bekommen...Der Gute unterstellt dann auch gleich Böses, ich war echt am Boden. Wie kann der das tun, die wissen doch, was wir zu zahlen haben weil wir das immer auf dem Weiterbewilligungsbescheid angeben müssen. Werden wir jetzt dafür bestraft, dass wir unsere Nachzahlungen bisher immer alleine gepackt haben? Am Telefon war er jedenfalls von der Richtigkeit seines Tun überzeugt und kam recht frech daher. Muss eigentlich die Abrechnung jedes Jahr eingereicht werden auch wenn man die Kosten alleine trägt? Vielleicht kann mir jemand was zu dem Thema sagen. Vielen Dank schonmal und liebe Grüsse an alle

  • Hallo,

    von Interesse sind nur die Heizkosten. Hier müssen die entsprechenden Abrechnungen jährlich vorgelegt werden, um eventuelle Anpassungen des Preises, aber auch evtl. Guthaben fetstsellen zu können.

    Das als Grundsatz.

    Was nun bei Dir konkret los ist, kann Dir kaum einer hier sagen. Du schreibst zwar viele Wörter, aber nichts dazu, wie das Amt die Rüvkforderung begründet.

    Gruß!

  • Gut, wir haben die Abrechnungen nicht vorgelegt weil wir das bis dato nicht gewusst haben, sagt einem ja auf dem Amt auch keiner. Es waren ohnehin nur Nachzahlungen zu leisten von uns und die neuen Abschläge haben wir immer mitgeteilt, die damalige Bearbeiterin hat auch nie etwas in der Richtung verlauten lassen. Letztendlich haben wir dem Amt Kosten erspart.Ach ja, die Begründung war gut: "Unterlassene Mitteilung über Heizkostenguthaben sowie Senkung der Vorauszahlungen" Beides nicht richtig da kein Guthaben vorhanden war, eben nur Nachzahlungen und die neuen Raten sind in den drei Jahren auch jedes Jahr HÖHER geworden, nicht gesenkt.Das ist es ja was mich stutzig macht. Danke Dir trotzdem, Hoppel

  • Hallo,

    die Begründung war gut: "Unterlassene Mitteilung über Heizkostenguthaben sowie Senkung der Vorauszahlungen"

    Genau deswegen solltest Du die Abrechnungen vorlegen - zumal dann bei Nachzahlungen auch nicht Du das begleichen mußt, sondern das Amt.

    Wie auch immer: wenn Du das entsprechend nachweisen kannst, sollten keine weiteren Probleme vorhanden sein.

    Gruß!

  • Wir warten jetzt erstmal den neuen Bescheid ab, nach dem Telefonat heute früh meint der Bearbeiter ja, er sei im Recht und wir müssten zahlen. Die Abrechnungen werden wir in Zukunft fein vorlegen, ich lasse mir nicht noch eonmal Böswilligkeit unterstellen, das geht mir schon sehr gegen den Strich. Soll das Amt doch froh sein dass ihm Kosten erspart wurden. Ich könnte nur noch ko...en LG

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