Einkommen aus selbständiger Arbeit nach Abmeldung von ALG II wird trotzdem angerechnet

  • Hallo,

    ich habe letztes Jahr im August Hartz IV beantragt und dabei angegeben, dass ich eventuell selbständig arbeiten werde (falls ich einen Auftrag bekomme, angegebenes erwartetes Einkommen 0 Euro). Mitte Oktober habe ich dann eine Festanstellung bekommen und mich direkt beim Jobcenter schriftlich abgemeldet. Mein Bewilligungsbescheid wurde trotzdem auf Ende November festgelegt, obwohl ich ausdrücklich sagte, dass ich ab Mitte Oktober keine Unterstützung mehr brauche (mir war es damals egal, weil ich dachte, dass es keinen Unterschied macht).

    Im November habe ich dann neben meiner Festanstellung noch einen selbstständigen Auftrag über 1200,- bekommen. Nun wurde dieses Geld als durchschnittliches Einkommen gleichmäßig auf die Monate August bis November verteilt und ich soll über 1300,- zurück zahlen! Ich verstehe diese Rechnung nicht, da ich erst dann wieder selbständig gearbeitet habe, nachdem ich mich vom Jobcenter abgemeldet und eh auch wieder eine Festanstellung hatte.

    Kann ich irgendetwas dagegen tun? Schließlich war ich 2,5 Monate arbeitslos und hatte in dieser Zeit kein Einkommen. Wäre mein Bewilligungsbescheid nur bis Mitte oder Ende Oktober festgelegt worden (bis ich wieder Arbeit hatte), dann würde mir dieses Geld nun auch nicht abgezogen.

    Ich wäre sehr dankbar für jeden Tipp!

    Danke,
    Sebastian

  • Hallo,

    für den endgültigen Bescheid über den Bewilligungszeitraum (BWZ) wird das selbstständige Einkommen innerhalb dieses (bisher ja nur vorläufigen) BWZ verwendet, auch nach der Einstellung des Bezuges. Dabei ist dieser BWZ i.d.R. immer 6 Monate (bei Selbstständigkeit) und kann durch irgendwelche Absichtserklärungen (z.B. ab dann und dann kein ALG II mehr beziehen zu wollen) auch nicht verkürzt werden.

    Anders gesagt: hättest Du damals nicht eine beabsichtigte Selbstständigkeit angegeben, hättest Du das Problem mit der Rückzahlung jetzt nicht.

    Gruß!

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