Hallo,
folgende Situation:
1. Frau A (Hartz 4 und 2 Kinder alleinerziehenden Bonus)
2. Mann B (erwerbstätig)
kennen sich seit 2 Jahren wohnen aber nicht zusammen.
B muss berufsbedingt in eine anderes Bundesland ziehen. A möchte gern mitziehen. Also möchten A+B sowie die Kinder von A in dem neuen Bundesland zusammen ziehen.
Würde dann eine Bedarfsgemeinschaft entstehen oder eine Haushaltsgemeinschaft? B steht finanziell nicht für A und deren Kinder ein und trägt auch keine Wirtschaftskosten von A.
Für mich wäre das dann eine Haushaltsgemeinschaft. Nur ist die Frage wer dann die WOhnung anmietet usw....
Was muss A beim Umzug beachten bzw beantragen? Was steht an Kostenübernahme zu und was nicht?
Vielen Dank für die Mühe im vorraus.
Grüße