Hallo , ich erhalte Hartz4 und Kindesunterhalt für meinen bei lebenden Sohn, sowie trennungsunterhalt von 400.-€ - für die 16J tochter die bei meinem Mann wohnt zahle ich keinen Unterhalt.
Ich warte einen zugewinnausgleich von ca 20 000 .-€
-muß ich dann davon kindesunterhalt an meinen Mann zahlen
- erhalte ich trotzdem nachehelichen Unterhalt von meinem Ex-Mann
-wird der Zugewinnausgleich als Vermögen oder Einkommen gerechtet
- bekomme ich weiter Hartz4
- muß ich die prozesskostenbeihilfe zurück zahlen
wer kann mir helfen
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