Schwangerschaft nach Einzug beim Freund

  • Hallo miteinander!

    Ich habe eine Frage bezüglich Ansprüche bei der Entstehung einer neuen Bedarfsgemeinschaft.
    Momentan wohne ich mit meinem Freund zusammen (Ich habe einen Untermietvertrag), aber keine Verantwortungs- & Einstehensgemeinschaft.
    So musste ich bei meinem Antrag beim Jobcenter keine Lohnabrechnungen, etc. von meinem Freund einreichen.

    Einige Wochen nach meinem Einzug hier, haben wir festgestellt, dass ich schwanger bin. Dies habe ich dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt (habe auch noch keinen Mutterpass). Der Grund dafür ist, dass ich mir unsicher bin, wie es dann weitergeht mit den Leistungen.

    Mein Freund verdient etwa 1.400 EUR netto monatlich. Wir wohnen in einer 80m² Wohnung, welche insgesamt 674 EUR Warmmiete kostet.

    Momentan erhalte ich insgesamt 721 EUR Leistungen (Mietanteil + Regelsatz).

    Welches Formular muss ich ausfüllen, um dem Jobcenter die Schwangerschaft mitzuteilen? Ich weiß, dass ich einen Anspruch auf Mehrbedarf habe, das ist aber erstmal irrelevant für mich.
    Habe ich dann noch einen Anspruch auf Leistungen bezüglich auf den Verdienst meines Freundes?

    Wenn der Anspruch verfällt, bestünde die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag zu stellen (Wenn das Baby da ist, werde ich Kindergeld beantragen)?

    Ich denke mal, dass mein Freund und ich dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ich seine Lohnabrechnungen einreichen muss, sowie meinen Mutterpass (den erhalte ich am Donnerstag).

    Ich hoffe, ihr könnt mir einige Auskünfte geben bevor ich zum Jobcenter gehe und irgendwas falsch mache ...

    Liebe Grüße und vielen Dank !

  • Hallo,

    Welches Formular muss ich ausfüllen, um dem Jobcenter die Schwangerschaft mitzuteilen? Ich weiß, dass ich einen Anspruch auf Mehrbedarf habe, das ist aber erstmal irrelevant für mich.

    mache eine formlose Mitteilung.

    Habe ich dann noch einen Anspruch auf Leistungen bezüglich auf den Verdienst meines Freundes?

    Spätestens nach Geburt seid ihr drei eine BG.

    bestünde die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag zu stellen

    Die Glaskugel ist gerade defekt. Du schreibst nichts über Dein Einkommen, nennst nur das Nettoeinkommen Deines Freundes und nichts zur Höhe der Miete - woher soll dann jemand wissen, ob ein Antrag auf Wohngeld Sinn macht?

    Gruß!

  • Die Glaskugel ist gerade defekt. Du schreibst nichts über Dein Einkommen, nennst nur das Nettoeinkommen Deines Freundes und nichts zur Höhe der Miete - woher soll dann jemand wissen, ob ein Antrag auf Wohngeld Sinn macht?
    Gruß!

    Hallo!
    Habe doch erwähnt, dass die Miete 674 EUR warm beträgt. - Ich selbst habe kein Einkommen, nur besagte 721 EUR (Miete + Regelsatz).

  • bestünde die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag zu stellen

    Theoretisch ja. Aber Ihr würdet beim Wohngeld maximal 143 € erhalten- vorausgesetzt, Ihr wohnt in der höchsten Mietstufe. Bei dem ALG II wäre der Anspruch nach Deinen Angaben 379 €.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel!

    Danke für deine Antwort! Wenn das Baby da ist und ich Kindergeld beantrage, dann würde das mit dem ALG II verrechnet werden, also angerechnet werden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, oder?

    Grüße

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