Hallo miteinander!
Ich habe eine Frage bezüglich Ansprüche bei der Entstehung einer neuen Bedarfsgemeinschaft.
Momentan wohne ich mit meinem Freund zusammen (Ich habe einen Untermietvertrag), aber keine Verantwortungs- & Einstehensgemeinschaft.
So musste ich bei meinem Antrag beim Jobcenter keine Lohnabrechnungen, etc. von meinem Freund einreichen.
Einige Wochen nach meinem Einzug hier, haben wir festgestellt, dass ich schwanger bin. Dies habe ich dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt (habe auch noch keinen Mutterpass). Der Grund dafür ist, dass ich mir unsicher bin, wie es dann weitergeht mit den Leistungen.
Mein Freund verdient etwa 1.400 EUR netto monatlich. Wir wohnen in einer 80m² Wohnung, welche insgesamt 674 EUR Warmmiete kostet.
Momentan erhalte ich insgesamt 721 EUR Leistungen (Mietanteil + Regelsatz).
Welches Formular muss ich ausfüllen, um dem Jobcenter die Schwangerschaft mitzuteilen? Ich weiß, dass ich einen Anspruch auf Mehrbedarf habe, das ist aber erstmal irrelevant für mich.
Habe ich dann noch einen Anspruch auf Leistungen bezüglich auf den Verdienst meines Freundes?
Wenn der Anspruch verfällt, bestünde die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag zu stellen (Wenn das Baby da ist, werde ich Kindergeld beantragen)?
Ich denke mal, dass mein Freund und ich dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ich seine Lohnabrechnungen einreichen muss, sowie meinen Mutterpass (den erhalte ich am Donnerstag).
Ich hoffe, ihr könnt mir einige Auskünfte geben bevor ich zum Jobcenter gehe und irgendwas falsch mache ...
Liebe Grüße und vielen Dank !