Wiedereingliederungshilfe - hamburger modell - bei ALG II

  • hallo,

    ich bin seit nunmehr 48 monaten krankgeschrieben und habe nach auslaufen des krankengeldes alg 1 und im anschluß alg 2 bezogen. nunmehr fühle ich mich wieder in der lage, einer arbeit nachzugehen, gleichwohl mein arzt es nur stundenweise bevorzugen würde. die arbeitsagentur verweist auf nachfrage einer 'wiedereingliederungshilfe' auf die krankenkasse. die krankenkasse widerum fühlt sich dafür nicht verantwortlich, da man ja kein krankengeld mehr beziehe. ergo: mal wieder keinerlei unterstützung, egal von welcher seite...
    gibt es überhaupt eine form der wiedereingliederungshilfe à la hamburger modell?

    dnke für eure hilfe

    gruß

  • Hallo,

    Es kommt ein Reha-Träger in betracht, wobei es nicht unbedingt für den Bürger einfach ist, den richtigen und zuständigen Träger zu finden.

    die krankenkasse widerum fühlt sich dafür nicht verantwortlich

    Dann solltest Du Deine Krankenkasse mal sehr unsanft auf § 14 SGB IX aufmerksam machen. Demnach ist der Antrag auf Wiedereingliederung (= Reha-Maßnahme) entgegen zu nehmen und von der KK ggf. an den zuständigen Reha-Träger weiter zu leiten, sofern sie nicht selbst in Betracht kommt. Und das ist keine Bitte an die KK, sondern gesetzliche Pflicht der KK.

    Gruß!

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