Hallo.
Ich bin alleinerziehend und mein Kind ist seit August letzten Jahres bis 14 Uhr in der Kita betreut. Seit Januar diesen Jahres gehe ich in Teilzeit arbeiten und bekomme vom Amt aufstockende Leistungen.
Nun ist es so, das ich nach der Trennung vom Vater meines Kindes nur schnell dort weg wollte und Hals über Kopf in eine 60qm 2 Raumwohnung gezogen bin. Mein Sohn bewohnt dort nun das eigentliche Schlafzimmer. Ich schlafe im Wohnzimmer.
Mittlerweile würde ich gerne in eine größere Wohnung mit 3 Zimmern umziehen wollen. Eine größere Wohnung würde natürlich dementsprechend mehr kosten.
Nun meine Frage...da ich ja schließlich arbeiten gehe und momentan nicht mal meine jetzige Miete in vollem Umfang als aufstockende Leistung erhalte; darf ich mir dann eine größere Wohnung suchen die teurer ist?
Muss ich mir das vorher genehmigen lassen?
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Vielen Dank und liebe Grüße.