Größere Wohnung als Aufstocker

  • Hallo.
    Ich bin alleinerziehend und mein Kind ist seit August letzten Jahres bis 14 Uhr in der Kita betreut. Seit Januar diesen Jahres gehe ich in Teilzeit arbeiten und bekomme vom Amt aufstockende Leistungen.

    Nun ist es so, das ich nach der Trennung vom Vater meines Kindes nur schnell dort weg wollte und Hals über Kopf in eine 60qm 2 Raumwohnung gezogen bin. Mein Sohn bewohnt dort nun das eigentliche Schlafzimmer. Ich schlafe im Wohnzimmer.

    Mittlerweile würde ich gerne in eine größere Wohnung mit 3 Zimmern umziehen wollen. Eine größere Wohnung würde natürlich dementsprechend mehr kosten.

    Nun meine Frage...da ich ja schließlich arbeiten gehe und momentan nicht mal meine jetzige Miete in vollem Umfang als aufstockende Leistung erhalte; darf ich mir dann eine größere Wohnung suchen die teurer ist?
    Muss ich mir das vorher genehmigen lassen?

    Spoiler anzeigen

    Vielen Dank und liebe Grüße.

  • Hallo,

    darf ich mir dann eine größere Wohnung suchen die teurer ist?

    Dürfen schon - aber Du wirst weiterhin nur die alte Miete gezahlt bekommen, wenn Du ohne Genehmigung umziehst. Diese Genehmigung wirst Du jedoch wahrscheinlich nicht bekommen. Von daher müßtest Du die Differenz zwischen jetziger und neuer Miete selbst zahlen müssen, was spätestens dann problematisch wird, wenn Du entweder die Arbeit verlierst oder die Betriebskosten steigen.

    Bei einem Umzug ohne Genehmigung kannst Du auch keine Umzugskosten und die Übernahme/das Darlehen für die Mietkaution geltend machen.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort. Das ich das dann selber bezahlen muss war mir klar. Das könnte ich ja auch.
    Aber solange ich den Job dann habe könnte das Amt nicht im Nachhinein verlangen, das ich wieder umzuehen muss, richtig?
    LG

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