Hallo,
meine Schwester bezieht ALG 2.
Sie steht im Moment vor einer für sie nicht einfachen Entscheidung und fragte mich um Rat.
Leider kann ich ihr nicht helfen, da ich mich damit nicht auskenne und hoffe Ihr kennt Euch vielleicht damit aus und könnt helfen.
Meine Schwester möchte eine Person betreuuen, die selbst nicht in der Lage ist ihre Angelegenheiten zu regeln.
Es gilt nun zu entscheiden ob diese Betreuung gerichtlich geregelt werden soll oder aber über eine Vorsorgevollmacht.
Beide Parteien (also die Person die betreut werden muss und meine Schwester) würden dies lieber über Vorsorgevollmacht (beim Notar versteht sich) regeln.
Meine Schwester macht sich nun jedoch Gedanken darüber, ob dies vom Jobcenter dann auch genauso anerkannt werden würde wie eine Betreuung die vom Gericht angeordnet werden würde.
Also ich weiß das Vorsorgevollmachten eigentlich überall ausreichend sind und anerkannt werden, wie sich das aber dann beim Jobcenter verhält weiß ich nicht.
Bei der gerichtlich angeordneten Betreuung gibt es ja von Seiten des Jobcenters dann keine Fragen, Gericht macht das ja dann auch mit Gutachten und allem drum und dran, so das es dann auch vom Jobcenter hundertprozentig anerkannt wird.
Bei Vorsorgevollmacht wird das ja dann "nur" vom Notar gemacht, so dass das Jobcenter dann vielleicht daran zweifelt ob diese Betreuung auch tatsächlich notwendig ist.
Also ich hätte wegen der Sache nur in einem Punkt Bedenken.
Da meine Schwester einen Minijob hat und dann noch die Betreuung hätte, wäre sie nicht unbedingt leicht vermittelbar.
Würde die Vorsorgevollmacht vom Jobcenter nicht anerkannt werden, denke ich würde sie dort dann wohl Probleme bekommen oder sehe ich das falsch?
Ich würde da meiner Schwester gern einen Rat geben, nur habe ich leider keine Ahnung.
Was denkt Ihr? Sollten beide das sicherheitshalber gerichtlich machen oder ist die Vorsorgevollmacht (im Bezug aufs Jobcenter) auch okay?
Viele Grüße
nix-als-aerger