Hallo,
Nach dem Abitur und somit des Beenden der Schule wurde ich als arbeitsuchender gemeldet und muss für die Zeit bis zum 1.10 eine Arbeitsstelle annehmen.
Mein Vater bezieht ALG 2 somit werde ich "gezwungen" zu Arbeiten da sonst die Leistungen gekürzt werden.
Den ganzen August über, war ich krankgeschrieben da ich eine Operation hatte und so nicht arbeiten konnte.
Am 7.9 beginnen für mich die Uni-Vorkurse und daher meine Frage:
Darf das Jobcenter mich einfach so zu Arbeit zwingen wenn ich vom 7.9 bis zum 14.10 die Vorkurse besuchen möchte?
Anmerkung: Offiziell Student bin ich am 1.10.16 und diese Vorkurse sind freiwillig zu besuchen.
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen
DRydee