ALG II Anspruch - Hilfe was kann ich tun

  • Hallo mein Partner ist jetzt zu mir gezogen wir bekommen Nachwuchs ich habe aber schon zwei Kinder die nicht von ihm sind...Er verdient netto 1900€ ich beziehe alg2 jetzt wird geprüft ob wir noch was bekommen...Er hat Schulden und einiges mehr zu bezahlen und so würden uns 5 Personen für Lebensmittel nur 500 Euro bleiben...Die Kinder sind aber nicht von ihm warum muss er für sie dann aufkommen?
    Was könnten wir beantragen damit wir über die Runden kommen?

  • Hallo,

    Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Einkommen aller Personen angerechnet wird. Dabei sind private Schulden uninteressant und werden nicht berücksichtigt (außer in einigen Ausnahmefällen, die aber mit einem Eigenheim zutun haben).

    Wenn ALG II genehmigt wird (was ich mangels Angaben zur Miete, zum Alter der Kinder und zur Unterhaltsfrage nicht einschätzen kann), kommen keine anderen Leistungen in Betracht.

    Gruß!

  • Er hat eine eigene Wohnung im Haus gehabt und musste deswegen einen Kredit aufnehmen...die Wohnung gehört ihm noch immer...

    Miete 690
    Meine Kinder sind 4 und 6 Jahre
    Und ich bekomme keinen unterhalt vom Vater...

    Viele Grüße

  • Hallo,

    die Wohnung gehört ihm noch immer...

    Das dürfte Probleme geben, was die Vermögensfreigernzen betrifft und kann dazu führen, daß kein Anspruch auf ALG II besteht, sofern die Wohnung nicht selbst bewohnt wird (was ja nicht der Fall zu sein scheint).

    Wie hoch ist das Bruttoeinkommen des Freundes? Hast Du selbst Einkommen? Wie sieht es mit Unterhaltsvorschuß aus?

    Gruß!

  • Ja ich weiß das es sich viel anhört...Aber wenn Versicherung und alles abgeht hat er für uns nur noch 400€ das geht doch nicht wir sind bald 5 Personen...Ich kann auch erst nach 6 Monaten Mutterschutz wieder arbeiten gehen....
    Ich bekomme 370 Kindergeld und 145 Vorschuss für Unterhalt und davon muss ich Strom...Wasser...Kindergarten und Schule bezahlen ich und die Kinder sind noch nicht mal mehr versichert weil ich keine 170€ habe

  • Hallo mein Partner ist jetzt zu mir gezogen wir bekommen Nachwuchs ich habe aber schon zwei Kinder die nicht von ihm sind...Er verdient netto 1900€

    Brutto sind es 2300€

    2.300 € brutto sind in Steuerklasse I 1.545 € netto.
    Macht er die Unterhaltsaufwendungen für dich steuerlich geltend (siehe § 33a EStG) wären es ca. 1.745 € netto. Das wäre auch in etwa das Netto wenn ihr heiratet und er in Steuerklasse III wechselt.

    Sind nun Kates Angaben zum Netto- oder Bruttoeinkommen falsch ?(

    ich und die Kinder sind noch nicht mal mehr versichert weil ich keine 170€ habe

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht (§ 193 Abs. 3 VVG).
    Mit zwei Kindern und bestehender Schwangerschaft keine freiwillige oder private KV abzuschließen, halte ich für leichtsinnig.

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