Hallo Forum,
meine Stieftochter ist Studentin im 6. Semester und befindet sich in folgender Situation:
- alleinerziehend mit 2jährigem Kind, keine Unterhaltszahlungen vom Vater des Kindes
- zurzeit vom Studium beurlaubt und in Elternzeit mit ALG II-Bezug
- zurzeit von ihrem alten Nebenjob in Elternzeit
- Durch ihren früheren sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hat sie zwar die Anwartschaftszeit auf ALG I erfüllt, allerdings ist die Höhe so gering, dass sie deswegen ALG II bezieht.
- eigene Wohnung
- Wiederaufnahme des Studiums ab Oktober 2016
- kein Anspruch auf Bafög (aufgrund von Studienzeitüberschreitung) - trotzdem nochmal beantragt
Die Finanzierung ihres Studiums ist immer noch nicht gesichert. Wir haben dazu folgende Aspekte gefunden:
- Teilzeitstudium betreiben -> kein Bafög-Bezug "dem Grunde nach" + Alleinerziehend => Härtefall -> Recht auf ALG II ? (Aber nur als Darlehen??)
- Sozialgeld für ihr Kind beantragen, da der Vater keinen Unterhalt bezahlt (wird vom Jugendamt geleistet)?
- Mehrbedarf für Ihr Kind beantragen?
- (sehr) kleinen Nebenjob/Minijob suchen und mit ALG II aufstocken?
- Wohngeld beantragen?
- Könnte ihre Anwartschaftszeit auf ALG I hier eine Rolle spielen??
Was können wir zusätzlich noch machen?
Sollen wir alles zusammen beantragen oder schließt sich etwas aus oder gibt es eine logische Reihenfolge?
Wir hören immer wieder, dass gewisse Dinge rechtlich nicht gehen, "weil sie auf einer Hochschule immatrikuliert ist" - kann uns dazu jemand etwas sagen?
Vielen Dank für Tipps, Anregungen, Hinweise, Empfehlungen
Schilfgürtel