hallo bisher habe ich mit meinem Sohn (16 Jahre Asperger autist) In einer BG gelebt.jetzt macht er eine berufsfindung mit Internat Aufenthalt. Also ist er in der Woche nicht Zuhause nur von Freitag bis Sonntag und im Urlaub. Nun hat die Dame vom Amt das komplette Geld für ihn einbehalten und sagt er hat keinen Anspruch mehr.
Die Miete wird in voller Höhe weiter gezahlt weil die berufsfindung nur 11Monate dauert. Das Kindergeld rechnet sie mir an und mein Sohn bekommt nur 111Euro Ausbildungsgeld.Mir wurde gesagt wenn ich das Kindergeld an meinen Sohn weiter gebe darf sie das nicht mehr anrechnen. Stimmt das so? Und wenn nicht wie soll ich meinen Sohn in Zukunft hier beherbergen. Er braucht am Wochenende Versorgung und Kleidung und so muss er ja auch noch haben. Liebe grüße Alexandra
Internat und ALG II
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Alexandra -
7. September 2016 um 18:23 -
Erledigt
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Hallo,
Mir wurde gesagt wenn ich das Kindergeld an meinen Sohn weiter gebe darf sie das nicht mehr anrechnen. Stimmt das so?
Ja.
Gruß!
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danke für die Antwort.
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komme gerade vom Amt und jetzt möchte Sie eine Bescheinigung das das Kindergeld auf das Konto meines Sohnes geht....okeeee soll sie bekommen. Normalerweise stellt die Familienkasse sowas gar nicht aus aber in dem Fall machen sie es.
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Hallo,
äh - wenn du eine Abtretung mit der Familienkasse vereinbart hast, bekommst Du i.d.R. auch einen entsprechenden Bescheid.
Gruß!
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