Mein Sohn (23 Jahre alt) wohnt mit uns in einem BG. Er wird ab Oktober studieren und bekommt BAFÖG. Ab Oktober möchtet er ausziehen. Braucht er eine zustimmung von dem Jobcenter? Im Folgenden ist er nicht gesonnen ALG II zu beantragen.
Zustimmung zum Ausziehen U25
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Liesel -
8. September 2016 um 19:47 -
Erledigt
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Hallo,
nein.
Beachte aber bitte, daß durch einen Auszug eventuell die Kosten der Unterkunft nicht mehr angemessen sein könnten.
Gruß!
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Danke. Ich habe schon nachgezahlt und den Mietspiegel geguckt. Die Grundfläche wird mit 3 m² großer sein, aber die Mietkosten bleiben unter den zumutbaren Kosten.
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Hallo,
äh - der Mietspiegel ist in den wenigsten Kommunen und Landkreisen identisch mit den engamessenen KdU.
Gruß!
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