ALG II für 13jährigen Sohn Leistung nach § 20 oder 23 SGB II

  • Hallo,

    mir erschließt sich nicht die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze einer Alleinerziehenden mit 13jährigem Sohn. Sie bekommt gemäß § 20 Abs. 1 404 Euro und der Sohn nach § 20 Abs. 6 SGB II 270 Euro, weil er in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Und wann genau käme stattdessen § 23 in Frage, wo die Leistung für das Sozialgeld offenbar geringer ist? Eigentlich aber gleich sein sollte?
    Ich bin verwirrt!
    Freundliche Grüße
    Natalie

  • Hallo,

    und der Sohn nach § 20 Abs. 6 SGB II

    Ich weiß ja nicht, wo Du so hinschaust - aber einen Abs. 6 gibt es im § 20 nicht (mehr).

    Die Regelsätze unterliegen ständigen Veränderungen, dazu gibt es dann entsprechende Bekanntmachungen (wie es ja auch schön im § 20 Abs. 5 steht).

    Beide Sätze in den genannten § sind dementsprechend identisch.

    Gruß!

  • Hey danke für die Antwort.

    Also ich war nicht beim Absatz (sorry) sondern bei Nr. 6 des § 20 SGB II lt. BGBl I S. 1792 (Stand: für die Zeit ab 01. Januar).

    Und ich nehme jetzt an, nachdem was Du sagst, dass der § 23 SGB II dieselbe Höhe aufzeigen müsste nach BGBl I S. 1581 oder so... okay, ich guck jetzt mal nach. Wat verwirrend, warum aktualisieren sie es nicht einfach bei Gesetzeiminternet? :))

    LG!

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