Hallo
Ich habe wieder einmal eine Frage zum Thema Studierender in BG. Meine Frau und unsere Kinder erhalten derzeit Leistungen nach SGB II, ich werde ab Oktober wieder BAföG beziehen. Inkl. Kinderbetreuungszuschlag 1039 €. Heute flatterte der Bescheid mit der Neuberechnung ins Haus, mit einer Berechnung, die mir etwas zweifelhafthaft erscheint, nämlich was den Freibetrag angeht. Es werden zur Berechnung des zu verteilenden Einkommens vom BAföG 490 € abgezogen, wobei ich davon ausgehe, dass es sich hier um den Kinder ... zuschlag i.H.v. 390 € plus 100 € Freibetrag handelt, aber was ist mit der 20 % vom Höchstsatz-Regelung für Studierende ? Ist die in einer der wunderbaren Vereinfachungen der Handhabungen des SGB II weggefallen? Auf jeden Fall weden von meinem BAföG 42,50 € angerechnet, das hatte ich noch nie und würde die aktuelle BAföG-Erhöhung auffressen.
Vielen Dank für die Antwort(en) im Voraus!