Hallo,
ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn ich Hilfe bekommen könnte.
Ich habe folgende Frage: Ich lebe mit meinem 22jährigen Sohn zusammen, allerdings bekomme nur ich ALG II, da er seinen Bedarf decken kann, wir sind also eine Haushaltsgemeinschaft. Wir haben zum 30.11.16 eine Eigenbedarfskündigung bekommen.
Wir haben uns jetzt eine Wohnung einer Genossenschaft angesehen, welche uns auch gefällt. Um nun solch eine Wohnung zu bekommen muss man ja Mitglied bei der Genossenschaft sein, d.h. man muss einen Anteil kaufen.
Es heisst hier auch nicht Mietvertrag, sondern Nutzungsvertrag. Nun das Problem. Ich kann dort nicht Mitglied werden bzw. würde nicht genommen werden, da meine Schufa zu schlecht ist. Nun würde mein Sohn das machen, also Mitglied und Hauptnutzer werden. Ich würde dann im Nutzungsvertrag als Mitmieter bzw. selbstschuldnerischer Bürge drin stehen.
Meine Frage nun: Würde ich dann trotzdem KdU bekommen, wenn ich nicht Hauptmieter bin, sondern nur Mitmieter bzw. Bürge (in dieser Konstellation machen die nur beim Hauptmieter eine Schufaabfrage).
Vielen dank im voraus für Hilfe.