Noch nie Heizkosten bekommen?

  • Hallöchen,

    ich habe vorgestern erfahren, dass mir und meiner Tochter wohl ein Heizkostenzuschuss zusteht...
    Nun habe ich meinen Bescheid noch einmal durchgeschaut und kann keine Heizkosten einzeln aufgelistet erkennen.(Muss das so sein, oder geht das Amt davon aus, dass sie in den Nebenkosten enthalten sind?)
    Lediglich eine Sparte mit der Kaltmiete und den Nebenkosten, die auch voll übernommen werden, da sie im angemessenen Bereich liegen.

    Die Energiekosten (Gas und Strom) zahle ich direkt an die Stadtwerke, für Heizung und Warmwasser ist eine Gastherme vorhanden, was auch genau so in meinem Mietvertrag bei Sondervereinbarungen aufgelistet ist und welchen ich damals auch absegnen lassen musste, damit ich bei meinem Ex ausziehen konnte und den Mietvertrag unterschreiben durfte.

    Nun ist es ja so, dass bei diesem Erstantrag damals auch eine Anlage für den Vermieter dabei ist, in dem genau diese Dinge nochmals angegeben werden müssen. Ich vermute, dass das damals einfach vergessen wurde zu beachten und sich so durch die Weiterbewilligungsanträge nie geändert hat.

    Was kann ich jetzt tun?
    Kann ich Akteneinsicht beantragen und schauen, ob das Amt diese Angaben damals übersehen hat? Und evtl. rückwirkend fordern?
    Oder ist das durch die weiteren Weiterbewilligungsanträge (bei welchen man ja nur eine gewisse Zeit Widerspruch einlegen kann) nicht möglich?

    Soll ich einfach ab jetzt Heizkosten und einen Zuschuss für Warmwasser beantragen?

    Wenn das Amt davon ausgeht, dass die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind, kann ich dann bei einer eventuellen Rückzahlung den angemessenen Teil einbehalten? Schließlich habe ich ja die Heizkosten die ganze Zeit von der Regelleistung bestritten, was ich wohl nicht musste und was ja auch 70 Euro im Monat sind...

    Hoffentlich könnt ihr mir hier weiterhelfen ;(

    Vielen Dank im Voraus, für jegliche Tips ^^

  • Hallo,

    da Du offensichtlich keinen Widerspruch eingelegt hast, kannst Du maximal für 12 Monate rückwirkend per Überprüfungsantrag eine entsprechende Nachzahlung beantragen - sofern die Heizkosten denn tatsächlich von Dir angegeben worden sind.

    Gruß!

  • Hallo,


    da Du offensichtlich keinen Widerspruch eingelegt hast

    gegen den letzten Bescheid oder den Bescheid vom Erstantrag als ich hier eingezogen bin?
    Hatte vorher nie Leistungen erhalten und musste mit Auszug beim Ex erst mal alle Genehmigungen einholen...
    (angemessene Miete und Nebenkosten...) Und damit (Vorlage des Mietvertrages) war alles ok.


    Deshalb die Frage nach der Akteneinsicht... Muss das JC die Anträge aufbewahren?
    (Was für mich ein Beweis wäre, dass ich und die Vermieterin alles richtig ausgefüllt haben! Auch wenn ich nur für ein Jahr zur Überprüfung bitten kann)

    Wenn damals beim Erstantrag alles falsch ausgefüllt wurde, bringt mir ja auch die Überprüfung nichts...
    Dann wäre das so.

    Zudem:Nächste Frage:

    Ich hatte erst eine Überprüfung der letzten 12 Monate gefordert- weil ich jeden Monat unterschiedlich verdiene...und monatlich mehr abgezogen bekomme. als ich wirklich verdiene.

    Kann ich jetzt nochmal die Überprüfung verlangen, auch wenns ein anderer Grund ist, oder geht das prinzipiell nur einmal???

    Danke, Hoppel

  • Hallo,

    Wenn damals beim Erstantrag alles falsch ausgefüllt wurde, bringt mir ja auch die Überprüfung nichts...

    Dann nutzt Dir aber auch eine Akteneinsicht nicht. Also stelle den Überprüfungsantrag - dort wird ja dann auch zu prüfen sein, ob die Warmkosten angegeben worden sind oder nicht.

    Kann ich jetzt nochmal die Überprüfung verlangen, auch wenns ein anderer Grund ist

    Ja.

    Gruß!

  • Dann nutzt Dir aber auch eine Akteneinsicht nicht.

    Doch, wenn ich sie beantrage, bevor ich die Überprüfung einfordere?!
    Leider habe ich für mich persönlich feststellen müssen, dass Anträge gerne verschwinden...warum auch immer.
    Und ich bin leider nervlich nicht mehr in der Lage, trotz Arbeit, wegen 80 € Leistung, weil meine Tochter KEINEN! Unterhalt bekommt, mir so ein Prozedere sinnlos aufzuhalsen.

    Wenn ich sicher sein kann( nach sichtlicher Prüfung) dass alles richtig im Erstantrag ausgefüllt worden ist- dann stelle ich noch ganz andere Überprüfungen - Leistungen die meiner Tochter verwehrt wurden...

    Sorry, für die Unannehmlichkeiten und danke für die Hilfe

    2 Mal editiert, zuletzt von sternchensjj (5. Oktober 2016 um 14:04)

  • Verstehe ich das richtig?
    Einfordern, aber nichts beweisen können? Weil Akteneinsicht zu viel Zeit kostet? Man kann doch zeitgleich (ich hab es vorher getan!) diesen Antrag stellen??

    sorry, steh wohl gerade auf dem schlauch

  • Hallo,

    Einfordern, aber nichts beweisen können?

    Wieso solltest Du etwas beweisen sollen? Das JC muß Dir im Rahmen des Überprüfungsantrages darlegen, warum die Warmkosten nicht bezhalt wurden.

    Aber mach, wie Du denkst.

    Das Thema wurde nun ausführlich besprochen und Du willst aus welchem Grund auch immer nicht meinen Ratschlägen folgen. Das ist Dein gutes Recht, bedarf dann aber nicht noch eine endlose Diskussion.

    Thema beendet.

    Gruß!

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