Sehilfe, Brille

  • Hallo


    In wie fern kann ich dagegen angehen?


    Habe seit August 2016 die erste Brille (Gleitsicht).


    Allerdings noch recht günstig (169€ incl Gestell, der Optiker machte mir
    einen "Privatpreis), da ich sie nur für ein sehendes Auge benötige, das
    rechte ist nur Gewichtsglas.


    Nun habe ich alle Anträge im Vorfeld bei der KK und dem hartzamt gestellt.
    Zuerst lehnten beide ab. Dann kam bei der Überprüfung heraus das ich auf
    einem Auge (für das die Brille keinen Sinn ergibt) weniger als WHO 1,
    also WHOstufe 3 habe. Deshalb gewährte mir die KK einen Zuschuß von 90€.
    Bleiben also noch 79€ die mir mein Bruder geliehen hat, damit ich sie
    überhaupt erst mal habe.


    Beim hartzamt bin ich in Wiederspruch auf die Ablehnung gegangen, mit
    der Begründung das die Brille erst notwendig wurde (vorher auch schon,
    aber es stellte sich erst dadurch die Notwendigkeit heraus) nachdem mir
    eine Fallmanagerin die Aussicht auf die Finanzierung eines Führerscheins
    gab, wenn ich vorher "die Sache mit den Augen" klären lasse (sprich:
    Kein "normaler Sehtest, sondern Vorsprache beim Augenarzt) (Habe
    übrigens von meinem alten AG schriftlich das ich mit FS wieder Vollzeit
    & unbefristet eingestellt werde. Hierzu mehr in einem anderen
    Thread, wenn gewünscht).
    Das habe ich auch getan, FS kann gemacht werden, aber MIT BRILLE!
    Praktisch ist es doch so, das mir durch das was die FM mir auftrug erst
    zu den Kosten gekommen bin. Also sollte es doch eig auch so laufen das
    sämtliche Kosten hieraus selbstverständlich übernommen werden.
    Habe deshalb einen Widerspruch auf die Ablehnung geschrieben, mit dieser
    und mit der Begründung das ich mit der Sehfähigkeit ohne Brille kaum
    verantwortungsvoll irg-wo zum Arbeiten geschickt werden kann.
    Das liest sich evtl etwas blöd, aber ich habe erst durch die Brille
    bemerkt "wie blind" ich in Wirklichkeit vorher war (ein Unterschied als
    ob man von einem TV von 1960 plötzlich auf HD-TV umschaltet).
    Strassenschilder oder Schriften die über 10 meter weg sind kann ich nun
    plötzlich klar lesen, vorher nur erkennen.


    Gibt es also einen § auf den ich mich speziel berufen kann falls es zur
    Anhörung kommt? Wenn nötig könnte ich alle Anträge, Absagen und
    Wiederufe einstellen.
    Bis jetzt habe ich nur vor ca 6 Wochen vom Widerspruchsabteilung den Eingang bestätigt bekommen.


    Übrigens: Mir fehlen die 79€ wirklich, weil die WHG seit 2 Jahren zu
    teuer ist und mir seit Auszug der Partnerin keine 200€ zum Leben bleiben
    wenn ich alle Kosten abziehe.

  • Hallo,

    falls es zur
    Anhörung kommt?

    In einem Widerspruchsverfahren kommt es zu keiner Anhörung.

    Gibt es also einen § auf den ich mich speziel berufen kann

    Nein.

    Allerdings könnte es sein, daß Du Deinen Widerspruch nicht richtig ausformuliert hast und es deswegen zu einer Ablehnung kommt. Ich nehme an, Du hast einfach nur einen Antrag auf einmalige Übernahme gestellt. Für eine solche einmalige (oder auch außerordentliche) Übernahme ikn einem solchen Fall gibt es keine gesetzliche Grundlage, weswegen es bei dieser Argumentation auch zu einer Ablehnung kommen mußte und ein Widerspruch aucvh wieder zur Ablehnung führen dürfte.

    Das Hauptaugenmerk in Deinem Fall dürfte auf die Vermittlungsfähigkeit selbst liegen (§ 2 SGB II) und damit verbunden nicht auf eine einmalige Leistung (die es so auch nicht gibt), sondern auf eine Leistung aus dem persönlichen Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II). Dies wäre in Deinem Fall der eher richtigere Weg gewesen.

    Gruß!

  • Im Erstantrag stand folgendes:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für eine Brille.

    Die Notwendigkeit für den Bedarf einer Brille entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rezept meines behandelnden Arztes.

    Laut aktuellstem Kenntnisstand der Rechtslage wird die Kostenübernahme für eine Brille durch das Leistungsrecht der Grundsicherung garantiert. Dies stellte Karl Schiewerling, Mitglied des
    deutschen Bundestages (CDU), ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, auf der Fachtagung „Ein menschenwürdiges Leben kommt nicht von allein“ am 18. Februar 2013 in Berlin in aller Deutlichkeit fest.
    „Einmalige Beihilfen“ für Brillen bei LeistungsempfängerInnen sind demnach im Sozialgesetzbuch II verankert. Auch auf wiederholte Nachfragen untermauerte Schiewerling seine Feststellung.

    In vollstem Vertrauen auf unsere Volksvertreter erwarte ich, dass meinem Anliegen umgehend entsprochen und meinem Antrag in vollem Umfang stattgegeben wird.

    Da die Lebensbewältigung allein mit den regelmäßigen Leistungen
    nach dem Sozialgesetzbuch II recht schwierig ist, freue ich mich,dass mir die erhebliche Kostenbelastung durch die Brille nun abgenommen wird.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Im Widerspruch (04.08.2016) stand dieses:

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen den in der Betreffzeile genannten Bescheid erhebe ich hiermit Widerspruch.

    Für meinen Widerspruch führe ich folgende Begründung an:

    Das Gericht hat mit Urteil AZ: AS 141/13 das Jobcenter Frankfurt zur Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille verurteilt. Anspruchsgrundlage: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Denn hierin ist verankert, dass jeder erwerbsfähige Leistungsbezieher für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Daher sei eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne ist erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen“. Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen ist die Brille zwingend notwendig“.
    Im verhandelten Fall ist das Ermessen auf null reduziert.

    Deshalb stelle ich hier nun erneut einen Antrag auf eine Gleitsichtbrilledie ich mir sonst nicht leisten, und die auch nicht „auf die Schnelle“ angespart werden kann.

    Meine finanzielle Lage können Sie anhand der Daten die Ihnen vorliegen selbst ersehen und eig. Sagt jedem der gesunde Menschenverstand das man von ca. 150€ im Monat (nach Abzug von Miete, Strom und Telefon) kein Geld mehr ansparen kann. Da wird das einkaufen der lebensnotwendigen Sachen schon zum Problem. Das die Mieten zu hoch sind und ich deshalb Einsparungen tätigen muss sehe ich ja noch ein. Aber es ich bemühe mich seit Jahren um billigeren Wohnraum. Und wie das in Salzkotten und Paderborn aussieht wissen Sie wohl selbst genau.

    Ich bitte über diesen Bescheid schnell zu entscheiden, da es mir um die Gesundheit geht und ich auch ohne eine Brille rein rechtlich gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, denn wer will verantworten wenn etwas an einem Arbeitsplatz passiert weil ich nicht richtig sehen konnte?
    Außerdem hat mir meine alte Firma zugesichert das ich mit einem Führerschein jederzeit eine Vollzeitarbeitsstelle bei Ihnen bekommen kann.
    Bis Ende letzten Jahres habe ich die Tätigkeit zusammen mit meiner Ex-Partnerin ausgeübt und wir haben eine Arbeitsstelle gesplittet. Sie übernahm die Fahrarbeit und ich den Rest.
    Meine Sachbearbeiterin, Frau XY, vom Jobcenter in XY hat mir einen Führerschein als Eingliederungshilfe in Aussicht gestellt wenn davon eine feste Arbeitsstelle abhängt. Der Augenarzt bestätigte mir das ich ohne Brille nicht, mit Brille aber wohl den Führerschein erlangen könne.

    Außerdem haben wir im letzten Jahr (Nov./Dez.) schon mal eine Gleitsichtbrille aus eigener Tasche für meine Ex-Partnerin bezahlt. Wir hätten, wenn wir die Arbeit noch gemeinsam ausgeübt hätten, auch meine selbst bezahlt. Aber das ist ja nun nicht mehr möglich.

    Bei einer weiteren Ablehnung sehe ich mich gezwungen gegen diese auch gerichtlich zu klagen.


    Mit freundlichem Gruß,

  • Ich muss dazu sagen, das meine alte Fallmanagerin mir diesbezüglich aufgetragen hat wie Sie es gern gern hätte wenn die Firma eine Bestätigung schreibt wegen dem FS.

    Nun ist seit dem 18.04.2016 ein neuer FM im JC der das "so" gar nicht anerkennt.
    Es ist ein Saisonbetrieb (Dachdeckerei) und die hatte in der Bestätigung geschrieben das in Vollzeit und unbefristet ab dem Februar oder März sofort eingestellt würde, wenn der FS da wäre (Für diesen brauche ich ja die Brille).
    Und das die eben 2 Monate darauf stehen hatten, war Ihm "zu schwammig".
    Ich meine, es ist eine Dachdeckerei, und der Chef wird sich aufgrund der Wetterlage nicht festlegen können. So ist das nun mal. Nun verlangt dieser FM einen Arbeitsvertrag im Voraus - Wie soll das gehen? Ohne FS bin ich überflüssig, da wird mir niemand einen Vertrag geben.

    Die machen dort was und wie Sie es wollen, scheint mir.
    Oder aber, man sucht jetzt Wege um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen.
    Habe auch schon den Tip bekommen, das ich das so wie zuerst beantragt direkt an die Teamleitung im JC schicken soll. Nur, befürchte ich, das das im Endeffekt auch wieder auf dem Tisch meines FM landet.

  • Hallo,

    Dir ist aber schon klar, daß Du Dich 1. auf Äußerungen eines Bundestagsabgeordneten berufst, die a. keinen irgendwie binden rechtlichen Maßstab haben und b. nirgendwo im autoisierten Detail zu finden sind und zweitens Du Dich auf ein Urteil eines SG beziehst, welches nur im jeweiligen Amtsbezirkes des SG irgendwelche rechtliche Bedeutung hat?

    Insofern taugt beides recht wenig und ich würde in Zukunft dann doch eher die sachlichen Argumente in einem Widerspruch aufzählen als irgendwelche Bezugnahmen auf in keinster Weise rechtlich bindenden Aussagen.

    Abgesehen davon: wenn man schon ein Urteil zitiert, dann nicht mit dem Begriff "das Gericht", sondern mit der genauen Bezeichnung ("Sozialgericht Frankfurt/Main"), denn "das Gericht" gibt es nicht. Klingst jetzt oberlehrerhaft, aber ich habe schon durchaus abgelehnte Widersprüche und Klagen wegen solcher reinen Formalien gesehen.

    Ist nicht böse gemeint und auch nur mal so als Anmerkung für die Zukunft...

    Gruß!

  • Ok, ich bin fest davon ausgegangen das das bindend sei wenn mal ein Urteil gesprochen wurde.

    Aber habe gerade per Mail auch dem Anwalt den Auftrag gegeben in allen Sachen mal tätig zu werden.

    Langsam hab ichs satt was da abläuft.

    Seit 2012 stehen mir zu Unrecht abgezogene Sanktionen zu un d die wollen mir jetzt noch vom Satz angeblich zu viel gezahlte Gelder einbehalten (wobei ich unter 200€ zum Leben hab).
    Der Witz daran: Sie erkennen Ihre Fehler an, wollen aber nicht zahlen (laut Anwalt).

    Da fragt man sich was noch kommen muss um und dabei normal bleiben.

  • Danke Hoppel,

    gerade kam die Absage aus genau den oben von Dir genannten Gründen.

    Werde alles so dem Anwalt übergeben, hab langsam keinen Bock mehr und will auch irg-wie nicht mehr selbst streiten. Schätze das sehen Die genauso, sonst würden Sie ja auf andere § hinweisen und helfen.

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