Hallo zusammen,
ich habe gestern vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag für eine Arbeit bekommen, auf die ich mich innerhalb von drei Tagen bewerben soll. Jetzt habe ich allerdings feststellen müssen, dass diese Arbeit von mir Zuhause sehr weit entfernt ist. Ich habe keinen Führerschein und müsste daher mit der Bahn pendeln, wobei ich da dann auf eine Pendelzeit von insgesamt mehr als vier Stunden kommen würde. Ich habe jetzt bereits im Internet gelesen, dass höchstens 2,5 Stunden Pendelzeit insgesamt bei mehr als 6 Stunden Arbeit zumutbar wären. Gilt das denn auch für ALGII-Empfänger oder haben die nochmal gesonderte Regelungen? Meinen verantwortlichen Sachbearbeiter im Jobcenter konnte gestern telefonisch nicht erreichen und ist heute und morgen auch nicht zu erreichen, womit dann eben auch die drei Tage Bewerbungsfrist verstreichen würden. Ich habe ihm jetzt bereits eine E-Mail geschickt, die er dann aber eben erst nach dieser Frist lesen wird. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass ich bei Nicht-Bewerbung auf diese Stelle Sanktionen bekomme oder bin ich im "Recht", wenn ich diese Stelle aufgrund der Unzumutbarkeit ablehne? Ich würde mich ja drauf bewerben, aber wenn ich dann ein Vorstellungsgespräch oder was auch immer daraus entwickelt (was bei meiner bisherigen Erfolgsquote schon fast ein Wunder wäre...), ablehne, stehe ich vor dem Jobcenter ja auch wieder blöd da. Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, wie ich mich verhalten soll? Gelten die gesetzlichen Regelungen auch für ALGII-Empfänger?
Danke schon mal.