Mich würde interessieren, ob ich als ALG II Empfänger das Recht habe warm zu duschen bzw. warmes Wasser in der Wohnung zu haben.
Ich habe einen elektrischen Warmwasserboiler in der Wohnung.
Ich spare extrem an Strom, einziger "Stromfresser" ist dieser Boiler.
Ansonsten müsste ich kalt duschen, kalt abspülen, mich kalt waschen etc.
Der Boiler läuft selbstverständlich über meinen Stromzähler.
Ich bekomme jetzt das 2. Jahr eine Mietrückzahlung, weil ich Heizkosten spare, zahle aber gleichzeitig mein Warmwasser für den täglichen Verbrauch.
Ist das eigentlich normal und Rechtens, dass man als ALG II Empfänger grundsätzlich nur kalt duschen darf und für warmes Wasser selbst bezahlt?