Kann ich zum Führen eines Kontos gezwungen werden?
Mit der Einführung des Basiskontos wurde ich von der Arge gebeten, ein solches anzulegen. Bis heute erhalte ich die Leistungen per Barscheck. Zwei Banken haben meinen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos und sich gleichzeitig geweigert, mir eine schriftliche Erklärung zu geben. Daraufhin habe ich meine Bemühungen aufgegeben, bei weiteren Banken einen ein Konto zu beantragen.
Jetzt erhalte ich von der Arge ein Schreiben mit folgenden Inhalt:
"wir können über die Weitergewährung ab dem 01.12.2016 nicht entscheiden, weil folgende Unterlagen/Anlagen fehlen:
- schriftlicher Nachweis über die Ablehnung bezüglich der Eröffnung eines Basiskontos von drei unterschiedlichen Kreditinstituten.
Erst nach Erhalt der Nachweise können wir über Ihren Antrag bzw. Anspruch auf Leistungen nach SGB II entscheiden.
Bitte reichen Sie die Unterlagen bis zum 14.11.2016 ein.
Das Einreichen der Unterlagen ist Teil Ihrer Mitwirkungspflichten nach SGB I.
Wenn Sie biz zum 14.11.2016 Ihre oben beschriebenen Mitwirkungspflichten nicht erfüllen bzw. uns keine ausreichenden Hindergrundsgründe hierfür nennen, können wir die Leistungen .... ganz oder teilweise versagen bzw. entziehen"
Das ist starker Tobak, finde ich.
Ist das zulässig? Finde keinerlei Infos über das Thema "Zwang zu Konto-Pflicht" im Web