Hallo,
habe heute Antwort von der Widerspruchsstelle bekommen und fürchte die wollen mir wegen dem Widerspruch eine Retourkutsche erteilen. Deshalb frage ich einmal hier. Ich schreibe mal den Text hier ein:
Normaler Briefkopf/Anschreiben "Widerspruchsverfahren" Datum 28.10.2016 (02.11. erhalten)
Sehr geehrter Herr ..........
mit dem Schreiben vom 11.07.2016 haben Sie Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 07.07.2016 erhoben.
Ausweislich der vorliegenden Unterlagen betrug das von Ihnen im Februar 2016 erzielte Erwerbseinkommen brutto 1803,99€, netto 1260,35€. Von dem Nettoeinkommen wurde der Betrag von 760,35€ am 15.03.2016 Ihrem Konto gutgeschrieben.
Das Einkommen jeweils in dem Monat zu berücksichtigen ist, in dem es zufließt, bitte ich Sie im Rahmen der obliegenden Mitwirkungspflicht nachzuweisen (z.B. an Hand eines Kontoauszugs/Quittung) wann Ihnen der restliche Betrag in Höhe von 500,00€ ausgezahlt wurde.
Ich bitte um Erledigung dieses Schreibens im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten bis zum 14.11.2016.
Sollten Sie der Mitwirkungspflicht nach §60 des ersten Gesetzbuch (SGB I) bis zu diesem Termin nicht nachkommen, werden ich gem. § 66 SGB I einen Widerspruchsbescheid erlassen und den Widerspruch als unbegründet zurückweisen. Die entsprechenden Gesetzlichen Bestimmungen sind auf Seite 3 abgedruckt.
Mit freundlichen Grüßen ......
Ja, ich habe einen Widerspruch eingerreicht weil ich von 01.Februar bis 31.Mai 2016 in der hiesigen Brotfabrik beschäftigt war und das JC für Februar die Zahlung des Hartz4Geldes von mir zurück forderte, ich aber erst zum 15.März meinen ersten Lohn bekam. Die 500€ die netto bezahlt wurden hat die Firma am 04/5. März 2016 direkt an meinen aktuellen Vermieter geschickt weil dieser mit der Mietzahlung zum 15. des Monats nicht einverstanden war. Keinesfalls wurde das Geld im Februar an den Vermieter angewiesen, es floss also erst ab Anfang (wenn auch indirekt) Geld an mich. Also wäre doch der Zuflußmonat ab März anzusehen. Oder sehe ich das falsch?
Außerdem wird hier auf Seite 3 hingewiesen, es sind aber nur 2 mal Seite 2 vorhanden (Brief und Belehrung haben die selben Nummern).
1.: § 60 SGB 1 (1) ... Wer Sozialleistungen erhält, hat .... Nummer 1 ... - ....3
2.: § 66 SGB 1 Folgen fehlender Mitwirkung (1) - (3)
Insgesamt habe ich ja kein Problem damit das die diese Daten erhalten, die haben die aber auch schon beim Antrag ab Juni 2016 erhalten. Ich sehe hier wieder mal nur eine Art der "Indielängeziehtaktik" weil man unbedingt Recht haben muss. Außerdem hat man mir, Ohne das es schriftlich bei mir vorlag (!!!) bereits für Juli 2016 44€ vom Satz abgezogen weil ja angeblich der Zuflußmonat (Februar) überzahlt wurde. Deshalb habe ich ja sofort Widerspruch eingelegt.
Selbiges (nur 34€) geschah auch diesen Monat für angeblich gezahltes Geld im März (aber da kam ja nichts).
Die SB hier im Ort kennt die Firma und es war früher dort üblich das der erste Monatslohn von dieser einbehalten (der ist angeblich nicht weg sondern wenn man geht bekommt man den) wird, aber das macht man nicht mehr dort. Das habe ich auch so gesagt und es gab kein Hartzgeld mehr im März.
Wenn die so weiter machen kommt für 4 Monate arbeiten ja noch was auf mich zu.