Widerspruchsverfahren - Antwort bekommen

  • Hallo,

    habe heute Antwort von der Widerspruchsstelle bekommen und fürchte die wollen mir wegen dem Widerspruch eine Retourkutsche erteilen. Deshalb frage ich einmal hier. Ich schreibe mal den Text hier ein:


    Normaler Briefkopf/Anschreiben "Widerspruchsverfahren" Datum 28.10.2016 (02.11. erhalten)


    Sehr geehrter Herr ..........

    mit dem Schreiben vom 11.07.2016 haben Sie Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 07.07.2016 erhoben.

    Ausweislich der vorliegenden Unterlagen betrug das von Ihnen im Februar 2016 erzielte Erwerbseinkommen brutto 1803,99€, netto 1260,35€. Von dem Nettoeinkommen wurde der Betrag von 760,35€ am 15.03.2016 Ihrem Konto gutgeschrieben.

    Das Einkommen jeweils in dem Monat zu berücksichtigen ist, in dem es zufließt, bitte ich Sie im Rahmen der obliegenden Mitwirkungspflicht nachzuweisen (z.B. an Hand eines Kontoauszugs/Quittung) wann Ihnen der restliche Betrag in Höhe von 500,00€ ausgezahlt wurde.

    Ich bitte um Erledigung dieses Schreibens im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten bis zum 14.11.2016.

    Sollten Sie der Mitwirkungspflicht nach §60 des ersten Gesetzbuch (SGB I) bis zu diesem Termin nicht nachkommen, werden ich gem. § 66 SGB I einen Widerspruchsbescheid erlassen und den Widerspruch als unbegründet zurückweisen. Die entsprechenden Gesetzlichen Bestimmungen sind auf Seite 3 abgedruckt.

    Mit freundlichen Grüßen ......


    Ja, ich habe einen Widerspruch eingerreicht weil ich von 01.Februar bis 31.Mai 2016 in der hiesigen Brotfabrik beschäftigt war und das JC für Februar die Zahlung des Hartz4Geldes von mir zurück forderte, ich aber erst zum 15.März meinen ersten Lohn bekam. Die 500€ die netto bezahlt wurden hat die Firma am 04/5. März 2016 direkt an meinen aktuellen Vermieter geschickt weil dieser mit der Mietzahlung zum 15. des Monats nicht einverstanden war. Keinesfalls wurde das Geld im Februar an den Vermieter angewiesen, es floss also erst ab Anfang (wenn auch indirekt) Geld an mich. Also wäre doch der Zuflußmonat ab März anzusehen. Oder sehe ich das falsch?

    Außerdem wird hier auf Seite 3 hingewiesen, es sind aber nur 2 mal Seite 2 vorhanden (Brief und Belehrung haben die selben Nummern).
    1.: § 60 SGB 1 (1) ... Wer Sozialleistungen erhält, hat .... Nummer 1 ... - ....3
    2.: § 66 SGB 1 Folgen fehlender Mitwirkung (1) - (3)

    Insgesamt habe ich ja kein Problem damit das die diese Daten erhalten, die haben die aber auch schon beim Antrag ab Juni 2016 erhalten. Ich sehe hier wieder mal nur eine Art der "Indielängeziehtaktik" weil man unbedingt Recht haben muss. Außerdem hat man mir, Ohne das es schriftlich bei mir vorlag (!!!) bereits für Juli 2016 44€ vom Satz abgezogen weil ja angeblich der Zuflußmonat (Februar) überzahlt wurde. Deshalb habe ich ja sofort Widerspruch eingelegt.
    Selbiges (nur 34€) geschah auch diesen Monat für angeblich gezahltes Geld im März (aber da kam ja nichts).
    Die SB hier im Ort kennt die Firma und es war früher dort üblich das der erste Monatslohn von dieser einbehalten (der ist angeblich nicht weg sondern wenn man geht bekommt man den) wird, aber das macht man nicht mehr dort. Das habe ich auch so gesagt und es gab kein Hartzgeld mehr im März.

    Wenn die so weiter machen kommt für 4 Monate arbeiten ja noch was auf mich zu.

  • Hallo,

    Die 500€ die netto bezahlt wurden hat die Firma am 04/5. März 2016 direkt an meinen aktuellen Vermieter geschickt weil dieser mit der Mietzahlung zum 15. des Monats nicht einverstanden war.

    Den Satz verstehe ich nicht.

    Keine Firma zahlt im Regelfall irgendwas an den Vermieter und interssiert sich dafür, ob sich ein Vermieter für eine Mietzahlung einverstanden erklärt oder auch nicht.

    Aber auch wenn ich das nicht verstehe: es dürfte sich um Einkommen handeln, was angerechnet wird. Aber wie gechrieben - ich verstehe nicht, was Du eigentlich meinst.

    Gruß!

  • Habe seiner Zeit mit dem Chef gesprochen.
    Und da ich ja den Februar gearbeitet hab, der Lohn aber erst zu 15. März ausgezahlt wurde hat die Firma die Miete einmal direkt überwiesen.

    Was ich wirklich wollte: Die wissen das ich den ersten Lohn erst im März bekam. Also ist das Hartz4geld doch für Februar unantastbar (Zuflußprinzip), oder nicht?

  • Das habe ich telefonisch getan.

    Nun wollte die werte Dame am Telefon das ich Ihr das schriftlich gebe.
    Dazu wollte Sie eine Erlaubnis das Sie sich bei der alten Firma erkundigen darf.

    Habe ich auch dazu geschrieben, aber nur (!!!) um nachzufragen wegen speziel dieser Sache. Alles andere was/weshalb und wie ich dort war geht die doch nichts an, oder?

    Des Weiteren hat der Arbeitgeber ja die Bescheinigung dafür schon ausgefüllt weshalb die Kündigung etc ... pp ... war. Die Kündigung selbst habe ich denen auch sofort eingereicht.

  • Klar, aber die wurden ja schon im Arbeitgeberbogen ausgefüllt.

    Nun gut, das die Arbeit befristet war wusste niemand offiziel,
    aber das war hier der SB im Ort schon klar. Die suchen immer vor und nach dem Jahreswechsel wegen Saisongebäck (Berliner, Donuts etc).

    Und danach gibt es "betriebsbedingte Kündigungen" wegen Umstrukturierung.

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