Wird Einkommen vor Antragstellung angerechnet

  • Hallo,


    ich habe die letzten Jahre im Ausland gelebt und habe die letzten zwei Jahre keine Sozialabgaben gezahlt. Seit Juni 2016 bin ich wieder zurück in Deutschland und habe im September 2016 ALG2 beantragt. In der Zeit zwischen Juni und August habe ich noch die Nachzahlung des Weihnachtsgeldes durch meinen ehemaligen Arbeitgeber als auch drei weitere Zahlungen (Autoverkauf) erhalten. Mit diesem Geld habe ich mich zwischen Arbeitslosigkeit (Ende Juni) und Antragstellung (September) finanziert, so dass davon nichts mehr übrig ist (waren insgesamt 1500 Euro). Nun hat das Jobcenter diese Zahlungen die vor Antragsstellung im September eingingen mit eingerechnet was dazu führt, dass ich kaum Leistungen erhalte. Meine Frage ist, ob diese Zahlungen als Vermögen oder Einkünfte gerechnet werden und ob sie zur Festsetzung der Leistungen herangezogen werden dürfen, obwohl sie vor Antragsstellung eingingen. Im Voraus schon vielen Dank für Eure Hilfe.


    Viele Grüße
    Melanie

  • Hallo,

    zumindest das Weihnachtsgeld kann schon deswegen kein Vermögen sein, weil es aus einer Erwerbstätigkeit stammt. Was das mit dem Auto betrifft, kommt es hier darauf an, ob ein plausibler Vertrag über den Verkauf vorliegt. Wenn dies so ist, handelt es sich eigentlich um eine Vermögensumwandlung, die nicht angerechnet wird.

    Gruß!

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