hallo, kann mir jemand sagen, ob ich ende november dann die zahlung für 3 monate bekomme (oktober,november,dezember), wenn der anspruch geprüft ist und positiv?
wenn sich die zuständige stelle zeit lässt, bekomme ich erst ende dezember das geld oder alsbald möglich?
hartz 4 am 17.10.2016 beantragt
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alfred1 -
11. November 2016 um 15:53 -
Erledigt
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Hallo,
Du bekommst dann die ALG-II-Leistung rückwirkend zum Antragsdatum gezahlt.
Deine zweite Frage läßt sich nicht beantworten, weil ich weder die Arbeitsweise Deines Jobcenters noch die genauen Umstände Deiner Frage kenne.
Gruß!
PS: Es wäre sinnvoller, wenn Du in Zukunft nicht für jede Frage einen eigenen Thread eröffnest, sondern das ganze in einem Thema verpackst. Nur mal so als Hinweis...
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rückwirkend dann für den kompletten monat habe ich gehört?!
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Hallo,
ja.
Gruß!
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eine frage habe ich noch: kann ich kosten für heizmaterial (öl), die vor stellung des antrags entstanden sind (märz) schon mit anteilig verrechnen lassen?
oder gilt dies erst ab dem tag der meldung beim jobcenter?
mfg -
Hallo,
nein.
Gruß!
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ich bilde meine eigene bedarfsgemeinschaft. haushaltsgemeinschaft 3 personen.
mietvertrag liegt nicht vor.
ich kann aber trotzdem laut bearbeiterin anteilig die nebenkosten/ wohnkosten erstattet bekommen.
das ist doch korrekt?
danke -
Hallo,
ja.
Gruß!
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